Heute läuft die Vernehmlassung des Bundes zur Steuervorlage 17 ab, des Nachfolgeprojekts der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III. Sie stellt einen neuen Anlauf zur Abschaffung des Spezialstatus für gewisse Firmen dar.
Der Staatsrat hatte bereits angekündigt, dass er im Wesentlichen den Vorschlag des Bundes unterstützt und an seinem Plan für eine kantonale Unternehmenssteuerreform festhält. Auch schliesst er sich einer Forderung der Konferenz der Finanzdirektoren der Westschweiz und des Tessins an, die eine Erhöhung des Anteils der direkten Bundessteuer von 20,5 Prozent auf 21,2 Prozent verlangt, um die Steuerausfälle in den Kantonen zu kompensieren.
In seiner Stellungnahme auf die Vernehmlassung geht der Staatsrat auf einige weitere Punkte ein, wo er eine andere Auffassung hat als der Bund.
So glaubt der Staatsrat nicht daran, dass sich eine Inkraftsetzung der Steuervorlage 17 auf 2019 realisieren lässt, wie es gewisse Kantone vom Bundesrat verlangen. Aufgrund der Verfahren in den Kantonen sei zwar eine Umsetzung so schnell wie möglich wünschenswert, spätestens aber auf 2020 realistisch.
Der Staatsrat ist auch gegen die Einführung des «step-up». Dabei handelt es sich um ein Übergangsregime mit einer bevorzugten Besteuerung, damit der Verlust des Spezialstatus für Firmen weniger hart wird. Gemäss dem Staatsrat geschieht das aber schon durch eine Senkung der allgemeinen Firmensteuer, wie sie unter anderem Freiburg vorsieht. Auch ist Freiburg dagegen, dass die geplante Patent Box und der Forschungsabzug bei der Berechnung des interkantonalen Finanzausgleichs unterschiedlich behandelt werden.