Untertitel: Im Kanton Freiburg fehlen Institutionen zur Betreuung von Behinderten im AHV-Alter
Die Tatsache, dass auch behinderte Menschen eine immer höhere Lebenserwartung haben, könnte die zuständigen Sozialinstitutionen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten bringen. Weder Behindertenheime und -werkstätten noch Alters- und Pflegeheime sind ausreichend gerüstet, um die wachsende Zahl vor allem geistig und psychisch Behinderter im AHV-Alter auch in Zukunft angemessen unterzubringen.
Der Staatsrat erachtet es deshalb als notwendig, für diese Personen «neue Lebensstätten zu schaffen». Dies könnte bedeuten, neue Institutionen wie zum Beispiel alterspsychiatrische Pflegeheime zu errichten. Andere Möglichkeiten wären, neue Aufträge an bestehende Einrichtungen zu erteilen oder geschützte Wohnungen zu schaffen. Welche Lösung die beste sei, hänge von den Konsequenzen der IVG-Revision ab, die Anfang 2004 in Kraft tritt.