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Wohnungen im Kanton Freiburg günstiger

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Wohnungen im Kanton Freiburg günstiger

Erhebung über die Mietpreisstruktur zeigt grosse Unterschiede

Gemäss der landesweit durchgeführten Mietpreis-Strukturerhebung zahlen Einwohner im Kanton Freiburg im Durchschnitt pro Monat für ihre Wohnung eine Nettomiete von 1036 Franken. Dies sind 7,2 Prozent weniger als der schweizerische Durchschnitt.

Von WALTER BUCHS

Ende 2003 betrug die durchschnittliche Nettomiete pro Monat, sämtliche ständig bewohnten Wohnungstypen einbezogen, im Kanton Freiburg 1036 Franken. Dies geht aus der vom Bundesamt für Statistik zum zweiten Male durchgeführten Mietpreis-Strukturerhebung hervor, deren Daten in den vergangenen Monaten sukzessive veröffentlicht wurden. Im Landesdurchschnitt betrug die Nettomiete 1116 Franken. In Freiburg sind die Mieten somit weniger hoch als landesweit, wie sich bereits bei der ersten Stichprobenerhebung im Jahre 1996 zeigte.

Beachtliche Zunahme

Im Kanton Freiburg betrug die Durchschnittsmiete laut der ersten Erhebung 1996 noch 948 Franken. Die Zunahme auf 1036 Franken innert sieben Jahren entspricht einem Anstieg um 9,3 Prozent. Auf Landesebene beträgt diese 7,7 Prozent. Sie ist allerdings nicht bloss auf die Erhöhung der Mieten zurückzuführen, betont des Bundesamt für Statistik (BfS) in einer Medienmitteilung. Die Erhöhung sei auch in der Veränderung im Wohnungsbestand begründet, der zu grösseren Wohnungen tendiert. Diese wirken sich nun im Durchschnittswert stärker aus.

Mit einer Durchschnittsmiete von 1036 Franken liegt Freiburg etwa in der Mitte zwischen den Nachbarkantonen Bern (1023 Fr.) und Waadt (1069 Fr.). Am billigsten sind die Wohnungsmieten im Kanton Neuenburg (817 Fr.) und am teuersten in Zug (1484 Fr.).
Wie die Grafik zeigt, ist die durchschnittliche Miete zwischen 1996 und 2003 in allen Wohnungsgrössen in etwa im gleichen Umfang angestiegen. Eine Ausnahme bilden die 1-Zimmer-Wohnungen, wo ein Preisrückgang von zehn Prozent ausgewiesen wird. Infolge der kleinen Zahl der in der Stichprobe vertretenen 1-Zimmer-Wohnungen ist dieser Wert allerdings mit Vorsicht zu geniessen.

Örtliche Unterschiede

Gemäss Angaben des BfS treten nicht nur zwischen den Kantonen, sondern ebenfalls zwischen Agglomerationen einerseits und ländlichen Gegenden andererseits beträchtliche Unterschiede auf. So wurde gesamtschweizerisch eine Differenz um durchschnittlich 12,4 Prozent ermittelt.

Entsprechende Angaben für den Kanton Freiburg hat das BfS noch nicht ermittelt. Aus der eidgenössischen Volkszählung 2000 sind für den Kanton allerdings entsprechende Angaben verfügbar. Auch wenn sie nicht auf den gleichen Grundlagen beruhen wie die Mietpreis-Strukturerhebung 2003, lassen sich doch analog Vergleiche ziehen.
Tatsächlich belegen die anlässlich der Volkszählung erhobenen Daten über monatliche Mietpreise, wie sie vom kantonalen Amt für Statistik zur Verfügung gestellt wurden, entsprechende Differenzen. Danach ist das Wohnen im Seebezirk am teuersten, namentlich was grosse Wohnungen anbelangt, gefolgt vom Saanebezirk. Dabei fällt auf, dass der durchschnittliche Mietpreis in der Stadt klar tiefer ist als im Durchschnitt des Bezirks. Der für den Sensebezirk angegebene Durchschnittswert liegt leicht unter dem Kantonsmittel. Am billigsten ist das Wohnen im Kanton im Glanebezirk, gefolgt vom Greyerzbezirk.
Welche Entwicklung?

Die Entwicklung der Hypothekarzinse zeigt weiterhin tendenziell nach unten. Gleichzeitig liegen die Heizölpreise auf einem sehr hohen Niveau und eine Trendumkehr ist nicht in Sicht. Dies wirft die Frage auf, wie sich diese Faktoren auf die Gestaltung der Wohnungsmieten auswirken.

«Bei jeder Hypothekarzinssenkung wird bei uns automatisch gerechnet, wie sich diese auswirkt», sagt Renat Schwab von den Schwab Immobilien Murten den FN gegenüber. Wenn sich aufgrund des Ergebnisses zeigt, dass die Zinsänderung etwas ausmacht, werde diese dem Mieter weitergegeben. Eine Ausnahme bildeten Objekte mit sehr tiefen Mieten, wo sowieso kein Spielraum für Renovationen vorliegt.

Marius Jungo, Geschäftsführer der IFAG Immobilien AG in Düdingen, weist darauf hin, dass gemäss Gesetz eine Senkung nicht zwingend sei, wenn nicht ein «übersetzter Ertrag» erwirtschaftet wird. Eine gewisse Stabilität diene auch dem Mieter. Zudem sei die Situation meistens von Objekt zu Objekt verschieden. Doch generell gilt für ihn: «Wer bei einer Hypozinserhöhung den Mietzins sofort erhöht, der soll ihn auch bei einer Senkung schnell wieder zurücknehmen.»

Anders ist die Situation beim Heizöl. Dieses wird generell mit den Nebenkosten zu effektiven Preisen abgerechnet. Die Mieter leisten eine monatliche Anzahlung. Einmal im Jahr wird abgerechnet. Angesichts der gestiegenen Heizölkosten rät Marius Jungo den Mietern, freiwillig eine höhere Akonto-Zahlung zu machen. Dadurch werde verhindert, dass bei der jährlichen Abrechnung ein grösserer Betrag nachgezahlt werden muss. wb

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