Der Staatsrat unterstützt die Haltung der kantonalen Jagddirektoren im Rahmen des nationalen Wolfskonzepts. Laut seiner Vernehmlassungsantwort merkt er nur ergänzende Details an. Die Jagddirektoren haben die überarbeiteten Konzepte für Wolf und Luchs unlängst in einer Stellungnahme für akzeptabel befunden. Sie merken jedoch an, dass sie zu komplex und zu detailliert aufgebaut seien. Sie enthalten unnötige Anweisungen an die Kantone und Nebenaspekte, welche die Eingriffe unnötig erschweren oder gar verunmöglichen, so die Mitteilung. In der Praxis seien sie deshalb schwer umsetzbar. So fordern die Kantone mehr Handlungsspielraum in der Praxis.
Das Konzept Wolf sieht vor, dass Bestände neu reguliert werden dürfen, solange die regelmässige Fortpflanzung der Tiere gesichert ist, eine Möglichkeit der Überprüfung besteht und Herdenschutzmassnahmen umgesetzt sind. Auch wird der erleichterte Abschuss von Wölfen auf geschützten Weiden ermöglicht, sofern sie Schaden verursachen. fca