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WWF gewinnt gegen Kanton Freiburg

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Bundesgericht korrigiert Verwaltungsgerichtsentscheid in Sachen Poulet-Masthallen

Die kantonalen Behörden haben vom genannten Bundesgerichtsentscheid mit Erstaunen und Unverständnis Kenntnis genommen. Im Kanton Freiburg ist die Pouletmast ein wichtiger Nebenerwerbszweig vieler Bauern. Der Bundesgerichtsentscheid könnte somit wirtschaftlich negative Folgen haben. Dies umso mehr, als entsprechende Gesuche in anderen Kantonen, wie Bern und Waadt bewilligt wurden, weil niemand Einsprache erhob.

Verwaltungsgericht
hatte Bewilligungen gestützt

Zur Geschichte: Das Gesuch zur Vergrösserung der Pouletmasthalle in der Greyerzer Gemeinde Maules wurde im Sommer 1997 eingereicht. Bereits damals hatte der WWF Schweiz, Sektion Freiburg, dieses Baugesuch bekämpft. Es wurde geltend gemacht, dass mit der geplanten Aufstockung des Betriebes das Einkommen aus bodenunabhängiger Produktion mehr als 25 Prozent des Gesamteinkommens des Betriebes ausmachen würde. Nach geltender Rechtsprechung gelte diese Tätigkeit daher nicht mehr als landwirtschaftliche, sondern als industrielle Produktion. Deshalb dürfe der Bau nicht in der Landwirtschaftszone erstellt werden.Im Juli 1998 hatte die kantonale Baudirektion die Sonderbewilligung zum Bau ausserhalb der Bauzone erteilt. Gestützt darauf hat der Oberamtmann des Greyerzbezirks das Baugesuch Mitte August 1998 bewilligt und damit den Rekurs des WWF abgelehnt, welcher alsdann Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichte, welches aber die Entscheide im März 1999 bestätigte. Deshalb hat die Sektion Freiburg des WWF Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Welche Kriterien gelten?

In seiner Sonderbewilligung zum Bau in der Landwirtschaftszone hatte sich die Baudirektion auf andere Grundlagen als der WWF abgestützt. Sie ging ausschliesslich vom Selbstversorgungsgrad des Betriebes mit Trockenfutter aus – eine Berechnungsmethode, die im Kanton Thurgau zur Anwendung kommt.

Nach Meinung der Baudirektion ist der Selbstversorgungsgrad des gesuchstellenden Bauern, der diesbezüglich noch ein Abkommen mit einem Kollegen in der Region abgeschlossen hat, ausreichend. Seine Tätigkeit könne auch nach der Vergrösserung noch als rein landwirtschaftlich angesehen werden.
Das Bundesgericht ist nun aber der Argumentation des WWF gefolgt, hat die Beschwerde gutgeheissen und das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben mit der Feststellung, dass dieses mit der Abweisung der Beschwerde das Baugesetz verletzt hat. Mit der Rückweisung des Dossiers an das Verwaltungsgericht wird dieses auch aufgefordert, die Einkommenssituation des gesuchstellenden Betriebes und seine Zukunftsaussichten zu prüfen, was unterlassen worden sei.
Das Stimmvolk hat zwar vor einem Jahr einen Verfassungsartikel über Bauten in der Landwirtschaftszone gutgeheissen. Das neue Raumplanungsgesetz ist aber noch nicht in Kraft, so dass sich das Bundesgericht nicht darauf abstützen konnte. Nach Inkraftsetzen der entsprechenden Bestimmung – voraussichtlich am 1. Juli dieses Jahres – könnte das erwähnte Baugesuch voraussichtlich bewilligt werden.

Welche Konsequenzen?

Im Kanton Freiburg gibt es rund 190 Pouletmastbetriebe, in der Regel als Nebenerwerb eines Landwirtschaftsbetriebes. Gemäss der Abnehmerfirma Optigal fehlen heute etwa 50 Hallen, um den Bedarf zu decken. Je zehn werden in den Kantonen Bern und Waadt gebaut.

Im Kanton Freiburg sind einige Gesuche hängig, namentlich im Sense-, See- und Saanebezirk, die alle vom WWF bekämpft werden.
Baudirektor Claude Lässer versteht den Entscheid des Bundesgerichtes, wie er «La Liberté» gegen-
über sagte, nicht. Er macht darauf aufmerksam, dass grosse Betriebe nur zusätzlich Mast betreiben können, wenn dieser Nebenerwerb einen Viertel des Gesamteinkommens nicht überschreitet.
Für Landwirtschaftsdirektor Pascal Corminboeuf ist die Opposition des WWF im Widerspruch zur Forderung, die Selbstversorgung des Landes zu erhöhen. Ökologisch sei der Widerstand auch nicht sinnnvoll, weil mehr Importe zusätzlichen Verkehr verursachen. Zudem würden die Diversifizierungsbemühungen in der Landwirtschaft zunichte gemacht.

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