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Zahlen statt ins Gefängnis gehen

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Zahlen statt ins Gefängnis gehen

Neue Sanktionsformen bringen mehr Arbeit für Polizei und Richter

Strafrechtlich relevante Vergehen werden ab dem 1. Januar 2007 schweizweit mit neuen Sanktionsformen geahndet. Zudem muss der Richter bei der Festsetzung des Strafmasses individueller vorgehen als bisher. Die Freiburger Behörden haben über ihre Vorbereitungen informiert.

Autor: Von WALTER BUCHS

Nach jahrelangen Vorbereitungen wird zum Jahreswechsel der neue Allgemeine Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuches in Kraft treten. An einer Medienorientierung haben Freiburger Behörden am Montag an die wichtigsten Neuerungen erinnert und aufgezeigt, wie sich diese konkret auswirken werden.

Geldstrafe wird Hauptsanktion

«Nicht mehr die Freiheitsstrafe, sondern die Geldstrafe wird künftig die Hauptstrafe sein», erläuterte Kantonsrichter Alexandre Papaux. Tatsächlich werden Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten durch Geldstrafen (mit einem Tagessatz-System) oder durch gemeinnützige Arbeit ersetzt. Dieses System wird schon seit Jahren in Deutschland und Österreich – offenbar mit Erfolg – angewendet.Der Präsident des Untersuchungsrichteramtes Jean-Luc Mooser ging in seinen Ausführungen namentlich auf die Berechnung der Geldstrafe ein. Danach wird diese in einem ersten Schritt aufgrund des Verschuldens des Täters in Tagessätzen berechnet (1 bis max. 360 Tage). In einem zweiten Schritt wird dann die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten zum Zeitpunkt des Urteils festgelegt (1 bis max 3000 Fr. pro Tag).

Informationen von der Polizei

Der Richter stützt sich nach Möglichkeit auf die Informationen im Polizeirapport, bevor er allenfalls weitere Informationen bei der Steuerverwaltung, der Ausgleichskasse oder bei Sozialdiensten einholt. Dies bedingt, dass die Polizeibeamten künftig bereits bei der ersten Befragung eines Beschuldigten diese Auskünfte einholen.Wie Philippe Barboni, Adjunkt des Polizeikommandanten, gestern ausführte, wird die einvernommene Person beispielsweise nach einem positiv ausgefallenen Alkoholtest das Protokoll der Befragung zu unterzeichnen haben. Dieses wird neu ebenfalls Informationen über die persönliche Situation wie Einkommen, Vermögen, Situation des Partners, finanzielle Verpflichtungen usw. enthalten.Wie Barboni weiter sagte, sind die Angehörigen der Polizei informiert und geschult worden. Sie werden die neuen Richtlinien bereits ab dem kommenden Freitag, 15. Dezember, anwenden und somit neu nach den erwähnten Informationen fragen. Die Polizeibeamten werden künftig eine beschuldigte Person zu Handen des Richters auch fragen, ob sie eine allfällige Strafe in Form von gemeinnütziger Arbeit verbüssen möchte. Die Zustimmung des Täters ist in diesem Fall nötig. Der Entscheid liegt aber beim Richter.

Jugendstrafrecht ausgegliedert

Neu ist die Jugendstrafpflege aus dem allgemeinen Strafgesetzbuch ausgegliedert und in einem eigenen Jugendstrafgesetz zusammengefasst worden. Dieses und das kantonale Einführungsgesetz treten ebenfalls am 1. Januar 2007 in Kraft. Der Präsident der Jugendstrafkammer Michel Lachat erinnerte am Montag daran, dass das strafrechtliche Mündigkeitsalter Jugendlicher von sieben auf zehn Jahre erhöht wurde.Erzieherische Massnahmen stünden klar im Vordergrund, so Lachat weiter. So sei die Mediation neu in allen Fällen verbindlich. Bei groben Vergehen kann aber bei Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren das Strafmass höher angesetzt werden als bisher.

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