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Zahlt sich umfangreiches Geständnis und Verrat aus?

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Autor: Von JEAN-LUCBRÜLHART

Ein Hauptangeklagter im Fall «Albatros» stand am Montag wegenDrogenhandels mit über 110 Kilogramm gestrecktem Heroin vor dem Strafgericht des Saanebezirks. An diesem Prozess ist aber nicht nur die grosse Menge Heroin aussergewöhnlich. Nach seiner Verhaftung hatte der 42-jährige Kosovar S. nämlich aus freiem Willen ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er sei sich bewusst geworden, dass er Fehler begangen habe. Für ihn gebe es nichts Schlimmeres, als «den Jugendlichen den Zugang zu diesem Gift zu ermöglichen».

Angst vor Blutrache

Im Geständnis hat er nicht nur seine Taten zugegeben, sondern auch Landsleute verraten, was zum Teil zur Verhaftung weiterer Verdächtiger geführt hat. Der Verrat an seinen Landsleuten kann für S. noch Konsequenzen haben, denn im Kosovo wird die Vendetta – die Blutrache – noch praktiziert. S. fürchtet deshalb um das Leben seiner Familie, weshalb er nicht des Landes verwiesen werden möchte.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Nicolas Ayer wird darüber befinden müssen, inwieweit sich die Geständnisse strafmildernd auswirken. Fabien Gasser, Substitut der Staatsanwaltschaft, verlangt 10 Jahre Zuchthaus, der Verteidiger Bruno Kaufmann plädierte für 7,5 Jahre.
S. lebt seit 20 Jahren in der Schweiz – die ersten 15 Jahre unbescholten. Sein Freund M. hatte ihn 1999 wegen Geldschulden gezwungen, als Drogenkurier zu arbeiten. Nach dem zweiten Mal waren die Schulden beglichen. Weshalb er weiter mit Drogen gehandelt hat, kann sich S. nicht erklären. Der dreifache Familienvater hat bis zu seiner Verhaftung im Juni 2002 Drogen für 2,8 Millionen Franken umgesetzt und dabei einen Gewinn von rund 200000 Franken gemacht. Geld, das er in Möbel aus Mallorca, in eine Cafeteria in seiner Heimatstadt im Kosovo und ins Sponsoring eines Frauen-Handballteams investiert hat. Geld ging aber auch beim Kartenspiel verloren, nach dem er nach eigenen Aussagen süchtig war. Gemäss den Aussagen der Kriminalpolizei hat S. kein luxuriöses Leben geführt.
Als «heikle Mission» bezeichnet Fabien Gasser die Festsetzung des Strafmasses. Das Urteil müsse der Menge Drogen gerecht werden und damit den zahlreichen verpfuschten Leben der Abhängigen. Als «Geschäft mit dem Tod» bezeichnet Gasser den Drogenhandel. Das Strafmass müsse aber die glaubwürdigen Geständnisse des Angeklagten berücksichtigen. «Seine Aussagen haben sich immer bewahrheitet», so der Substitut der Staatsanwaltschaft. Er hält aber auch fest, dass die Hauptfigur S. ohne Festnahme wahrscheinlich weitergemacht hätte, zumal er bei der Festnahme in Chiasso zum ersten Mal Drogen aus dem Ausland bezogen hat. «S. war daran, etwas Grösseres aufzubauen», ist Gasser überzeugt. Der Verteidiger Bruno Kaufmann machte geltend, dass der Angeklagte nicht nur seine Taten zugegeben, sondern auch andere Personen belastet hat. Deshalb soll das Strafmass um 50 Prozent auf 7,5 Jahre Zuchthaus reduziert werden. «Wo, wenn nicht in diesem Fall, würde sonst die aufrichtige Reue zum Tragen kommen», fragt Kaufmann.
S. muss sich auch wegen schwerer Körperverletzung, eventuell vorsätzlichem Totschlag, verantworten. Der Verteidiger plädierte für einfache Körperverletzung in Notwehr.

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