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Zahnärztin wollte gesunde Zähne behandeln

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Der Mann litt an Zahnschmerzen und ging im Broyebezirk zu einer Zahnärztin. Nach vier Besuchen stellte sie ihm eine Offerte aus: Elf Zähne seien wegen Ka­ries zu behandeln, das werde 2659.60 Franken kosten. Der Mann wollte noch eine Zweitmeinung einholen, liess aber bereits zwei Zähne behandeln.

Zu viel

Die kantonale Gesundheitsdirektion stellte daraufhin fest, dass die meisten von der Zahnärztin vorgeschlagenen Behandlungen gar nicht nötig waren: Fünf Zähne waren gesund, und drei weitere zeigten nur den Beginn einer Karies, so dass «kein vernünftiger Arzt eine solche Behandlung vorgeschlagen hätte», wie die Gesundheitsdirektion festhielt. Der Kostenvoranschlag sei damit um 73 Prozent überteuert.

Versuchter Betrug

Der Freiburger Staatsanwalt Jean-Luc Mooser verurteilte die Zahnärztin per Strafbefehl. Darin schreibt er, dass sie den Patienten absichtlich in die Irre geführt habe. Dieser habe ihr vertraut. Der Staatsanwalt verurteilte die Zahnärztin wegen versuchtem Betrug zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen; die Bewährungsfrist läuft während zwei Jahren. Dazu kommen eine Busse von 1000 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 500 Franken.

Der Patient hatte auch eine Klage gegen das Zahnarztzentrum eingereicht, in dem die Frau tätig war; der Staatsanwalt eröffnete aber keine Untersuchung, da kein Verdacht und keine belastenden Elemente vorlägen.

Der Mann hat sich wegen seiner zivilrechtlichen Forderungen aussergerichtlich mit der Zahnärztin geeinigt.

njb

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