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Zehn Monate Gefängnis für einen Gewohnheitsbetrüger

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Seine kriminelle «Karriere» in der Schweiz begann der Mann 1991. Er hatte fiktive Bestellungen ausgefüllt, um seine Arbeitgeber von seinem Verkaufstalent zu überzeugen. In dieser Zeit war er bei zwei Unternehmen eingestellt und liess sich während drei Wochen bei der einen Firma krankschreiben, um bei der zweiten gleichzeitig mehr Zeit investieren zu können und damit sein Einkommen zu verdoppeln.

Weil er des Weiteren der Ansicht war, dass das Arbeitszeugnis seines Arbeitgebers ihm nicht vollauf gerecht wurde, schneiderte er sich unter dem Briefkopf der Firma selber eines zurecht. 1994 war er wegen seiner Vergehen zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Nach längerem Aufenthalt in Kanada kehrte der Mann im vergangenen Jahr in die Schweiz zurück. Er reaktivierte ein altes Konto bei der Kantonalbank und liess darauf den Betrag von fünf Checks in kanadischen Dollars verbuchen, welche eine Summe von rund 25000 Franken ergaben. Die Checks waren jedoch auf Konten ausgestellt, welche er in der Zwischenzeit wieder geschlossen hatte. Die Bankangestellten hegten keinen Verdacht: Als Vorsichtsmassnahme wechselte er einfach bei jeder Transaktion den Schalter.
Bevor der Betrug aufflog, konnte der Täter noch fast 13000 Franken abheben und hinterliess eine unbeglichene Hotelrechnung in der Höhe von 800 Franken. Das Gericht hat den Mann wegen Betrugs, versuchten Betrugs, Diebstahls und Zechprellerei schuldig gesprochen und dafür gesorgt, dass er nicht so schnell wieder in die Schweiz kommen wird.

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