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Zehn Monate Gefängnis für Wucherpreise

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Zehn Monate Haft und zehn Monate auf Bewährung bei einer Probezeit von fünf Jahren, so lautet das Urteil des Bezirksgerichts Saane für einen 67-jährigen Mann. Dieser hat in Freiburg zwischen 2008 und 2013 rund 20 Wohnungen an über 40 Ausländer aus dem Balkan ohne gültige Aufenthaltsbewilligung vermietet. «Das Gericht spricht ihn der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, des Wuchers sowie der Urkundenfälschung für schuldig», sagte Gerichtspräsident José Rodriguez an der gestrigen Urteilsverkündung. Der Mann zeigte keine Reaktion auf das Urteil. Gelassen stand er vor dem Richter. Valentin Aebischer, Verteidiger des Angeklagten, kündigte bereits kurz nach der Urteilsverkündung an, Rekurs einzureichen. Die Verhandlung hatte vor einer Woche stattgefunden (die FN berichteten).

«Keinerlei Einsicht»

Dass sich der Angeklagte während dieser Verhandlung wenig kooperativ gezeigt und Angaben zum Fall verweigert hatte, wirkte sich auf das Urteil aus: «Der Beschuldigte zeigte keinerlei Einsicht und war auch nicht bereit, Auskunft zu geben», sagte Rodriguez in seiner Begründung für die zehn Monate Haft. Diese Tatsache habe sich auf das Strafmass ausgewirkt. Zudem erachte er die Aussagen des Beschuldigten gegenüber der Polizei als unglaubwürdig, sagte Rodri­guez. Der Mann hatte behauptet, nicht gewusst zu haben, dass sich seine Mieter illegal in der Schweiz aufhalten. «Das kann nicht sein», sagte der Richter. Denn der 67-Jährige sei in dem Milieu bestens bekannt gewesen und habe sich im Balkan als Vermieter von Wohnungen einen Namen gemacht. «Er hat diese Rolle während Jahren gespielt», sagte der Gerichtspräsident, und er habe die Situation der Menschen aus dem Ausland schamlos ausgenützt und von ihnen profitiert. «Er hat nie einen Mietvertrag abgeschlossen und das Geld einmal im Monat bar einkassiert.»

Auch Vorstrafen des Mannes hatten Einfluss auf das Strafmass: Der Mann war bereits 2009 wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz verurteilt worden.

Ein lukratives Geschäft

Die Verurteilung wegen Wuchers begründete der Gerichtspräsident anhand von Beispielen: In einem Fall hatte der Mann, der ursprünglich aus dem Sensebezirk stammt und inzwischen nicht mehr im Kanton wohnhaft ist, ein 1,5-Zimmer-Studio für rund 600 Franken gemietet und es für über 1200 Franken an sechs Ausländer untervermietet. Dabei handle es sich um einen Wucherpreis. «Von den Durchschnittspreisen des Bundesamtes für Statistik für Wohnungen weichen die verlangten Mieten stark ab», sagte Rodriguez. Der Tatbestand des Wuchers sei gegeben, «das Geschäft war sehr lukrativ».

Die Verteidigung hatte während der Verhandlung letzte Woche argumentiert, dass die Durchschnittspreise des Bundesamtes für Statistik nicht aussagekräftig und nicht für den Fall verwendbar seien; die Wohnungen seien zu unterschiedlich, als dass ein Durchschnitt für eine 1-Zimmer-Wohnung im Kanton Freiburg berechnet werden könnte. Der Verteidiger Valentin Aebischer hatte auf Freispruch plädiert. Auf den Einwand Aebischers ging das Gericht mit seinem Urteil nun nicht ein.

Staatsanwalt Frédéric Chassot zeigte sich überrascht und zufrieden über das Urteil. «Wir werden sehen, wie es weitergeht», gab er jedoch zu bedenken. Damit spricht er den bereits angekündigten Weiterzug an die nächste Instanz, das Kantonsgericht, an.

Aufgeflogen war der Fall von Wucher nach Hausdurchsuchungen. Bei einem ihrer Einsätze fanden die Polizeibeamten 43 Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligungen in neun Wohnungen. Diese liefen unter dem Namen des Mannes oder jenem seiner Ex-Frau.

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