Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Zehn Plädoyers und ein «Justizopfer»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Pascal jäggi

Freiburg Obwohl der gross angelegte Prozess im Verlaufe der Zeit etwas von seinem Mafia-Image eingebüsst hat, sind die geforderten Strafen der Staatsanwaltschaft relativ hoch. Zumindest für Kurt Bonaria, Berner Anwalt von F. S., dem angeblichen Boss im türkischen Milieu: «Anscheinend haben Bern und Freiburg eine unterschiedliche Strafgesetzgebung. Für diese Anklagepunkte könnten sie in Bern nie so hohe Strafen verlangen.» Sein Klient soll 28 Monate Haftstrafe bekommen, wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht. Bonaria forderte hingegen einen klaren Freispruch. Die Freiburger Justiz freue sich immer darauf, seinen Klienten vor Gericht zu sehen, auch wenn er unschuldig sei, so Bonaria.

F. S. ist – laut seinem Anwalt – ein Opfer der Freiburger Justiz. Die mittlerweile über 18 Jahre Haftstrafen (unter anderem 14 Jahre wegen Drogenhandels, abgesessen in Deutschland) seien von Freiburg aus gesteuert, meinte Kurt Bonaria gestern. Alle neueren Strafen basierten auf unglaubwürdigen Zeugenaussagen. «Die Staatsanwältin hat beim letzten Prozess gegen meinen Mandanten den damaligen Belastungszeugen O. M. als glaubwürdig präsentiert, heute sagt sie, dass er manipulativ sei und ihm nicht geglaubt werden könne. Das ist doch merkwürdig.» Damals wurde F. S. unter anderem wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Negative Prognose

Am höchsten setzte Staatsanwältin Anne Colliard die Forderung bei ebendiesem O. M. an, der einst als rechte Hand von F. S. galt. Drei Jahre und sechs Monate soll der 31-Jährige hinter Gitter. Colliard stellte ihm keine gute Prognose. Sie empfiehlt eine dringliche Psychotherapie, vor allem aufgrund seiner Aggressivität, die er nicht im Griff habe. Als Beweis diente ihr ein Vorfall im Gerichtssaal kurz vor der Sommerpause, als O. M. sich plötzlich gegen das in seinem Fall übliche Anlegen von Handschellen gewehrt hatte. Er habe nicht gewollt, dass dies vor seinem Kind geschehe, sagte er damals aus.

Die vorgeworfenen Delikte, unter anderem Drohungen, Vermögensdelikte, und Körperverletzung wiegen in Verbindung mit dem Vorstrafenregister laut der Staatsanwältin zu schwer um O. M. mild zu bestrafen. Sein Anwalt, Alexandre Emery, wird erst heute seine Verteidigung vorbringen können. Der Grund: Neben der zweieinhalb Stunden langen Schlussrede der Staatsanwältin durfte sich das Gericht gestern sechs Plädoyers von Verteidigern und drei von Geschädigtenvertretern anhören.

Freisprüche gefordert

Während die Verteidiger der «kleinen Fische» praktisch durchgehend Freisprüche forderten, verlangte Anne Colliard bedingte Strafen zwischen 10 und 22 Monaten für die Beteiligten an einem tätlichen Angriff auf einen Schuldner und der Attacke gegen einen Barinhaber mit einem Baseballschläger (siehe FN vom 18. und 26. Juni). Die Anklage stützte sich dabei unter anderem auf die Aussagen von Beteiligten selber, was von den Verteidigern dazu genutzt wurde, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu hinterfragen.

Die Urteile werden wohl nach Alexandre Emerys heutigem Plädoyer ausgesprochen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema