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Zeitgeist und Kontinuität vereint

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Die obligatorischen Schulen erhielten vor kurzem ein neues Gesetz, ebenso die Uni, die Fachhochschulen sowie die Sonderpädagogik. Nun gibt es auch ein neues Gesetz für den Mittelschulunterricht. Der Grosse Rat hat gestern das Gesetz nach erster und zweiter Lesung mit 98 zu 0 Stimmen genehmigt. Es tritt per 1. August 2019 in Kraft.

«Die Bildung muss die Entwicklung der Gesellschaft und der Technologie berücksichtigen und gleichzeitig Kontinuität gewährleisten. Das ist beim neuen Mittelschulgesetz der Fall», sagte Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) bei der gestrigen Debatte im Kantonsparlament. Es handle sich um ein Rahmengesetz, das Ziele und die Organisation der Mittelschulen reglementiert. «Aber nicht so stark, dass das Gesetz schon bald wieder überholt wäre», so Siggen. Weitere Details werden in einem Ausführungsreglement folgen.

Die Neuerungen des Gesetzes gegenüber dem bisherigen aus dem Jahr 1991 sind im Wesentlichen folgende: die Förderung der Zweisprachigkeit, die Auflistung neuer Schulen wie die Fachmittelschulen oder die Passerelle für den Übergang zu universitären Hochschulen, die Stärkung der Führungsstruktur etwa mit einem Direktionsrat und die Klärung der Rechte und Pflichten aller Partner.

Die Praxis verankert

Das neue Gesetz fand bei allen Fraktionen Zustimmung. In ihm wird grundsätzlich die geltende Praxis festgehalten. Beispielsweise findet die zweisprachige Matura Aufnahme ins Gesetz, die schon bald nach Inkrafttreten des bisherigen Gesetzes eingeführt wurde. Wie Kommissionssprecher Philippe Savoy (SP, Corpataux) sagte, sei eine gewisse Kritik aufgekommen, wonach die Erziehungsdirektion und deren Dienststellen mehr Gewicht erhalten und die Mittelschulen selber an Autonomie verloren hätten.

Urs Perler (CSP, Schmitten) sprach von einer «verpassten Chance, eine moderne Schulentwicklung mit flachen Hie­rarchien» zu fördern. «Nur mit mehr Autonomie treiben Schulen wichtige Projekte voran.»

Staatsrat Siggen sagte: «Die Schulen der OS II haben nicht die gleiche Autonomie wie die Universität oder Fachhochschulen. Aber sie sind auch nicht in der gleichen Kategorie.» Trotzdem ändere das neue Gesetz kaum etwas an der bisherigen Praxis. «Mittelschulen können sich trotzdem zu weiten Teilen selbst organisieren.»

Folglich lehnte der Grosse Rat auch einen Antrag von André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) ab, der die Erziehungsdirektion und die Rektorenkonferenz auf eine Ebene gestellt hätte. Ebenso fehlt im Gesetz eine maximale Klassengrösse, und ein Unterstützungsdienst für Schüler mit psychischen Problemen wurde abgelehnt. Schliesslich scheiterte auch Guy-Noël Jelk (SP, Freiburg) mit der Forderung, dass im Gesetz von Studenten statt von Schülern die Rede sein soll. «Ich sehe nicht, was am Ausdruck Schüler respektlos sein sollte», so Siggen.

Ausbildung

Vier Jahre Gymnasium sind nun gesetzlich verankert

Die gymnasiale Ausbildung bis zur Maturität dauert in Freiburg vier Jahre. Was immer schon so war, stand bisher nicht im Mittelschulgesetz. Mit dem gestern verabschiedeten Gesetz ist diese Lücke geschlossen. Elias Moussa (SP, Freiburg) freute sich, dass damit «die Forderung nach einer Matur in drei Jahren ein Ende nimmt.» Dennoch debattierte der Rat nochmals über die gymnasiale Dauer. «Die Frage über den Mehrwert des vierten Jahres sollte gestellt werden», so Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne). Ralph Alexander Schmid (GLP, Lugnorre) sagte, heute lerne man «on the job»; mit einer langen Schuldauer sei man nicht mehr konkurrenzfähig. Staatsrat Siggen entgegnete, Studien belegten den Vorteil von vier Jahren. Er habe sich immer gewehrt, dass das vierte Jahr aus Spargründen verschwinde.

uh

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