Das kantonale Bau- und Raumplanungsamt gewährt der Gemeinde St. Silvester rechtliches Gehör für deren Zonennutzungsplan. Wie dem aktuellen Amtsblatt zu entnehmen ist, ist der Kanton bei den Einzonungen in die Zone von allgemeinem Interesse uneins mit den Plänen der Gemeinde. Wie Corinne Rebetez, Sprecherin der Bau- und Raumplanungsdirektion, auf Anfrage erklärt, sei das Projekt für diese Zone in der Vorprüfung kleiner gewesen. Die Zone von allgemeinem Interesse sei zu gross konzipiert, und es fehle ein genügender Nachweis für die Notwendigkeit. Die Gemeinde St. Silvester hat nun 30 Tage Zeit, dazu Stellung zu nehmen.
ak