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Zu jung für eine Beziehung: Ein 19-Jähriger ging mit einer 14-Jährigen

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Durch einen Polizeieinsatz kommt zutage, dass ein 19-Jähriger mit einer 14-Jährigen eine sexuelle Beziehung angefangen hat. Sie bestreitet es. Der Mann musste sich dafür vor Gericht verantworten. 

Eine Jugendliebe, die nicht sein dürfte – in mehrfacher Hinsicht. Darum ging es am Donnerstag in einem Fall, der am Bezirksgericht Tafers unter der Leitung von Gerichtspräsidentin Pascale Vaucher Mauron behandelt wurde. Ein junger Mann ist angeklagt wegen sexueller Handlungen mit Kindern und wegen Drohung. Im Jahr 2021 traf sich der damals 19-Jährige mehrmals mit einem damals 14-jährigen Mädchen. Die beiden hatten sich über das Internet kennengelernt.

Anfangs nur Küsse

Bei einem zweiten Treffen zwischen den beiden kam es gemäss Anklageschrift zu einem gegenseitigen Kuss auf die Wange, beim dritten Treffen zu mehreren Küssen, bis sie beim vierten Treffen Geschlechtsverkehr hatten. Beide, das Opfer und der Angeklagte, kommen aus dem islamischen Kulturkreis. Das macht die Sache nicht einfacher. Körperkontakt vor der Ehe sei eigentlich tabu, wie der mutmassliche Täter vor Gericht erklärte. Er habe deswegen auch Angst gehabt vor der Familie des Mädchens. Das Opfer, an der Gerichtsverhandlung nicht anwesend, bestritt wohl auch deswegen in vorangegangenen Befragungen die Beziehung zum Täter und die gemeinsame Nähe. Sie hat sich auch nicht mehr als Privatklägerin gestellt.

Ans Licht kam die verbotene Beziehung nur durch einen Zwischenfall. Der Angeklagte wurde auf dem Weg zu einem Treffen mit der minderjährigen Freundin von maskierten Männern angegriffen und meldete sich bei der Polizei, die genauer nachfragte und ihn auf die Straftat ansprach.

Antworten vor Gericht

Angeklagt ist der mutmassliche Täter auch wegen Drohung. Er soll dem Opfer mit den Worten gedroht haben: «Wenn ich dich auf der Strasse irgendwann einmal sehe und dich dann abschlage, dann sehen wir, ob ich irgendetwas bewirkt habe.» Dies habe er aus Spass und Provokation gesagt, äusserte er sich vor Gericht.

Vor Gericht äusserte sich der Angeklagte auch auf den grossen Altersunterschied zum Opfer:

Ich habe sie auf den 4-jährigen Altersunterschied angesprochen, sie sagte, es mache ihr nichts aus.

Er habe erst vor dem Oralverkehr, danach auch vor dem Geschlechtsverkehr ihr Einverständnis eingeholt.

«Anfang einer Liebesgeschichte»

Es sei keine Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Kind gewesen, sagte Rechtsanwältin Frédérique Riesen in ihrem Plädoyer, sondern «der Anfang einer Liebesgeschichte zwischen zwei jungen Menschen». Dies würde auch der rege Austausch von Whatsapp-Nachrichten belegen, die die Anwältin dem Gericht zum Beweis vorlegte. «Sie sprachen über das Leben, die Familie, die Arbeit», so Riesen. Nachdem der junge Mann von der Polizei auf die Straftat aufmerksam gemacht worden sei, habe er sie sofort zugegeben. Dass er ehrlich war, sei für das Urteil unbedingt zu berücksichtigen. Einmal sei ihr Mandant jedoch zu weit gegangen, nämlich da, als er dem Opfer drohte. 

Besondere Umstände

Die Staatsanwaltschaft, die bei der Gerichtsverhandlung abwesend war, schlägt in ihrer Anklageschrift eine Strafe von 180 Tagessätzen und ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen vor. Rechtsanwältin Frédérique Riesen verlangte hingegen, von einer Strafverfolgung abzusehen und den Angeklagten freizusprechen. Sie bezog sich dabei auf Artikel 187, Ziffer 3 des Strafgesetzbuches. Demnach kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung absehen, wenn der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt hat und besondere Umstände, darunter fällt eine Liebesbeziehung, vorliegen. Was den Straftatbestand der Drohung anbelange, soll höchstens eine bedingte Geldstrafe ausgesprochen werden, da ihr Mandant nicht vorbestraft sei. Das Urteil wird nächste Woche erwartet.

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