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Zu schnell und alkoholisiert: Bootsfahrer wird nach Unfall verurteilt

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat den 51-jährigen Mann verurteilt, der am 13. Juli dieses Jahres auf dem Murtensee einen Unfall verursacht hat (die FN berichteten). Der Mann aus dem Seebezirk wollte mit seinem Boot bei einer Sandbank na- he des Chablaiswaldes einige Passagiere aufnehmen. Dabei verlor er die Herrschaft über sein Gefährt. Das Boot kollidierte in der Folge mit drei anderen Booten, die in Ufernähe vor Anker lagen.

Sprung ins Wasser

Die Irrfahrt ging weiter: Das Boot des Verurteilten stiess kurz darauf mit einem weiteren Schiff zusammen, das in der Nähe unterwegs war. Wie es im Strafbefehl heisst, fuhr das Unfallboot förmlich über dieses Schiff hinweg. Es wurde beim Zusammenstoss schwer beschädigt. Die sechs Passagiere mussten sich mit einem Sprung ins Wasser in Sicherheit bringen oder konnten sich auf geankerte Boote retten.

Gemäss Zeugenaussagen warder Bootsführer viel schneller als mit den in Ufernähe zugelassenen zehn Stundenkilometern unterwegs, als er sich der Sandbank näherte. Ausserdem zeigte der Blutalkoholtest einen Gehalt von mindestens 1,69 Promille zum Zeitpunkt des Vorfalls. So sei die Fahrtüchtigkeit des Bootsführers massiv eingeschränkt gewesen, wie es im Urteil der Staatsanwaltschaft heisst.

Bedingte Strafe …

Der Mann wurde schuldig gesprochen, die Verkehrsregeln mehrfach verletzt zu haben: Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, überhöhte Geschwindigkeit in Ufernähe, Fahren in einem führungsunfähigen Zustand.

… und Busse

Das Urteil der Staatsanwaltschaft lautet auf eine bedingte Geldstrafe von 22 800 Franken. Diese wurde mit einer Probezeit von vier Jahren ausgesprochen. Das heisst, wenn der Mann innerhalb dieses Zeitraums die Verkehrsregeln noch einmal verletzt, muss er für diese Summe aufkommen. Weiter muss er eine Busse von 2000 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten von 791 Franken übernehmen. im

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