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Zu teuer für den Kanton: Staatsrat ist gegen eine kostenlose Briefwahl

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Der Staatsrat lehnt eine Motion für die kostenlose briefliche Stimmabgabe ab. Aus seiner Sicht stehen die damit verbundenen Kosten für den Kanton in keinem Verhältnis zum Mehrwert.

Gemäss einer Studie der Universitäten Freiburg und Zürich steigt die Stimmbeteiligung um etwa zwei Prozent, wenn ein vorfrankiertes Couvert zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund hatten die Sensler Grossräte Achim Schneuwly (SVP, Oberschrot) und Nicolas Bürgisser (FDP, Giffers) eine Motion eingereicht. Diese sah vor, dass der Kanton die Portokosten für die briefliche Stimmabgabe übernimmt. Der Staatsrat beantragt in seiner Antwort nun, diese Motion abzulehnen.

Er teile zwar die Ansicht der Motionsurheber, dass es wichtig ist, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um die Stimmbeteiligung zu erhöhen. Der Staatsrat ist jedoch skeptisch, ob der von den Motionären formulierte Vorschlag die Stimm- und Wahlbeteiligung tatsächlich erhöhen könne.

Andere Einflussfaktoren

Die wissenschaftliche Studie, die in der Motion angeführt wird, verwendet Daten aus Bern und lässt sich nicht direkt auf den Kanton Freiburg übertragen, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Zudem würden andere Faktoren wie die Intensität des Wahlkampfes oder der Gegenstand der Abstimmung die Wahlbeteiligung eher beeinflussen als das Porto für die Briefwahl.

Der Staatsrat merkt in seiner Antwort auch an, dass im Kanton knapp drei Viertel der Stimmabgaben direkt per Briefeinwurf bei der Gemeinde erfolgen. Dies zeige, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der freien Stimmabgabe bereits rege nutzten, und relativiere den möglichen Effekt einer Erhöhung der Stimmbeteiligung um zwei Prozent.

Ferner liege die Stimmbeteiligung trotz Briefwahl bei nationalen Abstimmungen schweizweit unter 50 Prozent und bei kantonalen gar unter 40 Prozent. Dies bedeute, dass über 60 Prozent der Stimmberechtigten nicht wählen, obwohl sie alle die Möglichkeit hätten, per Briefwahl abzustimmen.

Mehrkosten von bis zu einer halben Million

Auf der Basis dieser Daten ist zu bezweifeln, ob die Mehrkosten für den Kanton in einem angemessenen Verhältnis zum Mehrertrag stehen. Gemäss den Berechnungen kostet die Umsetzung der Motion den Kanton bei durchschnittlich vier Abstimmungen pro Jahr zwischen rund 130’000 Franken – ausgehend vom Anteil der bisherigen per Briefwahl Abstimmenden und einer möglichen Zunahme – und knapp 480’000 Franken für die Gesamtheit aller Stimmberechtigten.

Für den Staatsrat stehen diese Verpflichtungen in keinem Verhältnis zum erwarteten Ergebnis. Deshalb empfiehlt er, die Motion abzulehnen.

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