Freiburg Weil nicht genügend nachgewiesen werden kann, dass der Hauptangeklagte im Fall Schmitten Geschlechtsverkehr mit dem Opfer erzwungen hatte, ist er gestern vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Strafe lautet dennoch auf 40 Monate unbedingt; er hat sich der sexuellen Nötigung und der versuchten Vergewaltigung schuldig gemacht. ak
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