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Züge und Busse sind nicht leer

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Seit einer Woche gilt in der ganzen Schweiz die Homeoffice-Pflicht. Alle, die können, müssen von zu Hause aus arbeiten. Für die einen bedeutet dies eine lästige Umgewöhnung, für die anderen ist Homeoffice bereits seit längerer Zeit Realität. Ein Blick auf die Strassen in Freiburg zeigt jedoch: Ganz so leer sieht es dort nicht aus. Die Busse sind gut gefüllt, die Strassen belebt, und die noch offenen Geschäfte erfreuen sich vieler Kundinnen und Kunden.

Moderate Auswirkungen

Die Homeoffice-Pflicht macht sich im öffentlichen Verkehr im Kanton Freiburg nur leicht bemerkbar. «Nach der Ankündigung des Bundesrats blieb der Verkehr stabil», schreibt Anaïs Jeanmonod, Kommunikationsverantwortliche der Freiburgischen Verkehrsbetriebe TPF, auf Anfrage. Die TPF verzeichneten jedoch in der ersten Woche seit Einführung der Homeoffice-Pflicht einen Rückgang der Passagierzahlen um zehn Prozent im Vergleich zur Woche davor. Der Rückgang falle aber moderater aus als beim Lockdown im Frühling, so Jeanmonod. Damals brach die Zahl der Passagiere im öffentlichen Verkehr innerhalb von wenigen Tagen um rund 80 Prozent ein. Im Unterschied zu damals sind aktuell die obligatorischen Schulen aber noch offen, ebenso die Gärtnereien, Coiffeursalons und Baumärkte, die im ersten Lockdown noch schliessen mussten.

Aus diesem Grund dünnen die Freiburgischen Verkehrsbetriebe auch ihren Fahrplan nicht aus. Lediglich die Nachtbusse werden bis Ende Februar nicht mehr fahren. In Absprache mit dem Bundesamt für Verkehr hätten die ÖV-Koordinatoren, die SBB für den Bahnverkehr und Postauto für Bus und Tram, ebenfalls entschieden, den Fahrplan in den nächsten Wochen unverändert beizubehalten, so Jeanmonod. «Viele Menschen sind wegen ihrer Arbeit weiterhin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.»

Einhaltung wird kontrolliert

Damit die Homeoffice-Pflicht auch wirklich eingehalten wird, kontrolliert der Kanton Freiburg die Unternehmen. «Die Kontrollen werden direkt vor Ort in den Unternehmen durchgeführt – entweder spontan oder nach Beschwerden von Personen, die sich an die Arbeitsaufsichtsbehörde wenden», schreibt Charles de Reyff, Leiter des Amts für den Arbeitsmarkt, auf Anfrage. Diese Kontrollen sollen Verstösse gegen die Homeoffice-Pflicht verhindern. Das Amt für den Arbeitsmarkt möchte die Arbeitgeber sensibilisieren und auf die Befolgung der Verordnung hinweisen. «Direkte Sanktionen bei Nichteinhalten der Homeoffice-Pflicht sieht die Verordnung jedoch nicht vor», schreibt de Reyff. Bewirkt die Sensibilisierung nichts und wird die Homeoffice-Pflicht nicht befolgt, ist eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verweigerung der Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden möglich, schreibt de Reyff. Noch sind dort lautRaphaël Brenta, Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft, keine Strafanzeigen eingegangen.

Ist für ein Unternehmen die Homeoffice-Pflicht nur mit unverhältnismässigem Aufwand umsetzbar, dann gilt für die Angestellten keine Homeoffice-Pflicht. Dazu braucht es keine Bewilligung vom Kanton. Bei den Kontrollen durch die kantonalen Behörden müssen die Unternehmen jedoch nachweisen können, dass die Angestellten ihre Arbeitspflicht nicht von zu Hause aus erfüllenkönnen.

«Direkte Sanktionen bei Nichteinhaltung der Homeoffice-Pflicht sieht die Verordnung nicht vor.»

Charles de Reyff

Leiter des Amts für den Arbeitsmarkt

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