Düdingen Das neue Informationsgesetz ist seit Januar 2011 in Kraft. Waren bisher Dokumente der Kantons- und Gemeindebehörden nicht öffentlich, so gilt nun das Öffentlichkeitsprinzip. Das heisst, die Gemeinden müssen von sich aus die Bevölkerung über Entscheide informieren, zum Beispiel über die Internetseite. Und jeder Bürger hat das Recht, Einsicht in ein bestimmtes Dokument zu verlangen – sei es in das Protokoll der Gemeindeversammlung, in den Beschluss des Gemeinderats zu einem Landverkauf oder in die Studie zu einem Bauprojekt.
Annette Zunzer Raemy ist seit September 2010 die Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz. Sie erklärt am Donnerstag an einem Vortrag in Düdingen, was das neue Zugangsrecht bedeutet, wie der Bürger einen Antrag auf Einsicht stellen kann und wann die Behörden entscheiden können, diese Einsicht zu verweigern. Sie ist es auch, die im Streitfall ein Schlichtungsgespräch für eine einvernehmliche Lösung führt. Der Sensler Oberamtmann wird zudem über die praktische Anwendung des Zugangsrechts in den Gemeinden sprechen. im
Do., 24. März, 19.30 Uhr, Bahnhofbuffet Düdingen. Weitere Infos: www.fr.ch/aprd.