Vor zweieinhalb Jahren hatte der Kanton Freiburg im Rahmen der Revision des Justizgesetzes bei der Jagd und der Fischerei ein Ordnungsbussensystem eingeführt. Nach Inkrafttreten sind aber zwei Schwachstellen in der Gesetzgebung aufgetaucht: Fischen ohne Patent war plötzlich nicht mehr strafbar, und die Kompetenzen waren im Jagd- und im Fischereigesetz unterschiedlich geregelt.
Gestern hat der Grosse Rat mit einer Änderung des Fischereigesetzes dies korrigiert. Er stimmte einer Änderung des Gesetzes einstimmig zu. Damit sind auch die Sportfischer sowie die Oberamtmänner und die Staatsanwaltschaft zufrieden, die vorgängig zur Gesetzesänderung konsultiert wurden. Zum Fischen braucht es nun definitiv wieder ein Patent. Und bei Zuwiderhandlungen ist neu bei der Jagd und der Fischerei die Staatsanwaltschaft zuständig. Bloss bei Nichtbezahlen einer Busse muss in beiden Fällen der Oberamtmann einschreiten.