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Zum Gesetz

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Zum Gesetz

Der Bund will die Viersprachigkeit stärken

Anfang Jahr ist das neue Sprachengesetz des Bundes in Kraft getreten; noch fehlt aber die Verordnung dazu. Das Gesetz regelt den Gebrauch der Amtssprache durch die Bundesbehörden und im Verkehr mit ihnen; die Förderung und Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften; die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben; die Unterstützung von Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zu Gunsten des Rätoromanischen und des Italienischen. Als mehrsprachige Kantone werden Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis genannt. Mit dem Gesetz will der Bund die Viersprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz und den inneren Zusammenhalt des Landes stärken sowie die individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen fördern. Das Sprachengesetz wird laut ersten Schätzungen Zusatzkosten von rund 15 Millionen Franken verursachen. njb

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