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Zum UBS-Prozess liefert die Schweiz ein Beispiel

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new york/miami Die Schweiz führt im Steuerstreit mit den USA einen Fall an, der zeigen soll, dass Verstösse gegen das Bankgeheimnis geahndet werden. Im Hinblick auf den am Montag beginnenden UBS-Prozess reichte sie beim Gericht in Florida soeben ein Urteil von 2007 gegen einen Basler Banker ein.

Die Schweizer Regierung will damit zeigen, dass sie auch gegen die UBS rechtliche Schritte einleiten würde, sollte die Bank den amerikanischen Steuerbehörden 52 000 Kundendaten aushändigen. Richter Alan Gold hatte die Schweiz um eine Kopie in englischer Sprache des Basler Urteils ersucht. sda

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