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Zur Gemeindeversammlung Giffers

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Den FN vom 15. Dezember 2003 entnehme ich aus der Berichterstattung über die Gemeindeversammlung zum Traktandum Kompetenzerteilung zum Verkauf von Parzellen im Quartier Allmend: Trotzdem musste der Gemeinderat mit diesem Begehren vor die Gemeindeversammlung treten, da der Notar und der Grundbuchverwalter die Kompetenzerteilung von 1996 nicht akzeptieren wollten. «Hier hat der Amtsschimmel gewiehert», kommentierte dies Ruedi Vonlanthen leicht verärgert.

Ich denke, der langjährige Ammann und Grossrat, für das neue Jahr der gewählte Präsident des Grossen Rates, kennt das Gesetz über die Gemeinden. Er kennt auch die Kompetenzdelegationen, welche die Gemeindeversammlung dem Gemeinderat erteilt hat; auch, dass Kompetenzdelegationen am Ende der Amtsperiode erlöschen und zu erneuern sind.
Es war also nichts naheliegender und selbstverständlicher, als die Kompetenzerteilung zum Verkauf von Grundstücken im Quartier Allmend für die neue Amtsperiode zu erneuern.
Weder der Notar noch der Grundbuchverwalter haben hier den Amtsschimmel zum Wiehern gebracht. Die Gemeinde war schlicht nicht bereit, das Landgeschäft zu verschreiben. Es sollte etwas «durchgeboxt» werden, ohne dass dafür weder die gesetzliche Handlungsgrundlage noch die nötige Kompetenzdelegation vorlagen. Was wer beim Landgeschäft be- und versprochen hat, entzieht sich meiner Kenntnis und tut nichts zur Sache. Die Konsequenzen, wenn trotzdem ohne Vorbehalt verurkundet worden wäre, beispielsweise, wenn der Notar dabei gegen das Gesetz über das Notariat verstossen hätte; oder die Nichtigkeit im Grundbuch eingetragener Verträge eine Staatshaftung begründen könnten usw., bleiben ungenannt und ausser Acht. Dafür hätten ja dann Notar und Grundbuchamt herhalten können.
Das alte, bereits mehrmals angewandte Schema, andere für eigene Unzulänglichkeiten verantwortlich zu machen und sie dabei noch anzuschwärzen, wurde hier wieder einmal zelebriert.
Gelten Gesetze für Andere? Was sollen vom Grossen Rat erlassene gesetzliche Vorschriften, wenn sie nicht im Sinne des Gesetzgebers angewendet werden, wenn der konkrete Anwendungsfall eintritt?
Ich wünsche nicht zu viele Gesetze, und wenn es denn sein muss, Gesetze, die gerecht und ausgewogen sind; die sich am Gesamtwohl aller, nicht an Privilegien für einige orientieren; die eines Rechtsstaates würdig sind, für «alle» gelten und rechtsgleich angewendet werden. Vielleicht kommen wir so weiter.

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