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Zur Integration von neuen Religionsgemeinschaften

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Die staatliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften ist das Thema einer wissenschaftlichen Konferenz am Institut für Religionsrecht der Universität Freiburg am 31. Oktober. Der Hintergrund: Mehrere Kantone haben in den letzten Jahren ihr Verfassungsrecht revidiert und die Institution der öffentlich-rechtlichen Anerkennung im Hinblick auf neue Religionsgemeinschaften geöffnet. Dies hat mancherorts zu Gesuchen von Religionsgemeinschaften geführt. Im Kanton Basel-Stadt wurden kürzlich drei weitere Gemeinschaften anerkannt: die Christengemeinde, die Neu-Apostolische Kirche und die Aleviten.

Die Tagung will der Frage nachgehen, wie es mit der Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften aussieht. Die erörterten Themenschwerpunkte sind der politische Wille zur Anerkennung – vor allem, wenn es um den Islam geht–sowie die organisatorischen Probleme, die sich bei der Anerkennung stellen.

Überholtes Konzept?

Auch zum Stand der Dinge bei den bisher anerkannten Gemeinschaften sollen an der Tagung Antworten gesucht werden. So stellt sich die Frage, ob das auf der Volkskirche und dem Territorialprinzip basierende Konzept der Anerkennung im Zeitalter von Mitgliederschwund nicht überholt ist. Daraus folgen die Fragen, ob die Anerkennung gar künstlich Strukturen am Leben hält und wie sich die Rechte und Privilegien im Zusammenhang mit der Anerkennung heute noch rechtfertigen. kipa

 WeitereInformationengibt es unter: www.unifr.ch/ius/religionsrecht_de

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