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Zurück in den Lockdown

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An einer ausserordentlichen Sitzung hat der Staatsrat gestern neue Massnahmen beschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus zu stoppen. Sie umfassen die Schliessung von Gastrobetrieben sowie von zahlreichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Theatern, Museen, Kinos, Freizeitzentren und Schwimmbädern (siehe Kasten).

Die Massnahmen treten heute Mittwoch um 23 Uhr in Kraft und gelten vorläufig bis zum 30. November.

Der Staatsrat folgte dabei Empfehlungen des am Freitag eingesetzten Kantonalen Führungsorgans und geht weiter als der Bundesrat mit den am 28. Oktober erlassenen Massnahmen.

Zahlen zwangen zum Handeln

«Die Schweiz gehört zu den am stärksten vom Coronavirus betroffenen Ländern, und der Kanton Freiburg liegt innerhalb der Schweiz auf einem Spitzenplatz», sagte Sicherheits- und Justizdirektor Maurice Ropraz (FDP). «Die bisherigen Massnahmen reichen nicht: Das Gesundheitssystem ist an der Belastungsgrenze. Es braucht zusätzliche starke und schnelle Massnahmen.» Deren Einhaltung werde kontrolliert und nötigenfalls durchgesetzt.

Staatsratspräsidentin Anne- Claude Demierre (SP) wies darauf hin, dass die Freiburger Fallzahlen seit Mitte Oktober exponentiell steigen. Vorletzte Woche gab es 2300 positive Tests, letzte Woche 4000. Einer von zwei getesteten Freiburgern sei positiv, national sei es nur eine von vier Personen. Schliesslich seien seit Oktober im Kanton 48 Personen an den Folgen einer Covid-Erkrankung gestorben. «Es herrscht eine sanitarische Notlage. Wir müssen die Übertragungsketten unbedingt brechen.»

Wie Demierre sagte, steckten die Behörden derzeit sämtliche Energie in den Kampf gegen das Virus, auch das Gesundheits- und Pflegepersonal sei einer starken Belastung ausgesetzt. Und sie bat die Bevölkerung, auf alle unnötigen Kontakte zu verzichten. «Freiheiten werden eingeschränkt, aber wir bereiten die Freiheit von morgen vor.»

An Arbeitsplätze gedacht

Maurice Ropraz erläuterte die einzelnen Massnahmen und hob hervor, dass der Staatsrat die Geschäfte nicht schliesse und persönliche Dienstleitungen nicht einstelle. Er habe die dabei gefährdeten Arbeitsplätze berücksichtigt.

Anne-Claude Demierre betonte auch, dass das erneute Verbot von Besuchen in Spitälern und Pflegeheimen schwerwiegende Folgen habe, für die Bewohner wie für deren Familien. Auch da sprächen die Zahlen für sich: Gestern waren 180 Personen wegen Covid hospitalisiert, davon 19 auf der Intensivstation, und in 20 Pflegeheimen sind 200 Bewohner positiv. «Die Massnahmen verändern unseren Alltag, aber wir haben keine Wahl.»

Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) bekräftigte, dass Schulschliessungen nicht vorgesehen seien. «Es ist der Wille der Regierung, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten – auch weil es da zu relativ wenig Ansteckungen gekommen ist. Aber wir setzen auf Schutzmassnahmen.» Unumgänglich sei das Verbot von Schullagern bis Ende März. Auch das Festival Kultur und Schule finde nicht statt. Siggen betonte: «Ich zähle auf die Mitarbeit von Schülern und Eltern, wenn es darum geht, die sozialen Kontakte einzuschränken. Diese Massnahmen werden den Unterschied ausmachen.»

Hilfe in Aussicht gestellt

Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty (CVP) sagte: «Es ist ein weiterer schwieriger Moment für unsere Wirtschaft. Es braucht eine sorgfältige Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Fortsetzung der Wirtschaftstätigkeit. Wir wollen die wirtschaftliche Katastrophe verhindern.» Er stellte deshalb in Aussicht, dass nicht nur die Härtefallregelung bald zum Tragen komme, sondern dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt würden, um Konkurse und Entlassungen abzuwenden. Dazu gehören die Fortführung der Kurzarbeit und auch eine Hilfe für Betriebe, die nun schliessen müssen.

Polizeikommandant Philippe Allain appellierte an die Vorsicht der Bevölkerung. So sollen unnötige Fahrten und insbesondere Risikotätigkeiten vermieden werden. Die üblichen Hilfeleistungen auf Notrufe könnten nicht mehr ohne Weiteres garantiert werden.

Massnahmen

Was neu verboten ist und was erlaubt bleibt

Der Staatsrat hat gestern Massnahmen bekannt gegeben, die über jene des Bundesrats von letzter Woche hinausgehen.

Versammlungen und Veranstaltungen: Verboten sind private und öffentliche Anlässe mit mehr als 10 Personen im privaten und im öffentlichen Raum. Erlaubt sind unter Einhaltung eines Schutzkonzepts mit Maske, Abstand und Desinfektion und zum Teil mit Bewilligung des Oberamts Hochzeiten mit bis zu 10 Teilnehmenden, Beerdigungen mit bis zu 30 Personen, Sitzungen von Parlamenten und Gemeinderäten sowie Gemeindeversammlungen, Versammlungen mit bis zu 30 Personen von politischen Parteien und Vereinigungen für Abstimmungen oder Wahlen, Versammlungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen, die Verteilung von Hilfsgütern und Unterschriftensammlungen. Viele dieser Veranstaltungen sind nur erlaubt, wenn sie nicht als Videokonferenz oder schriftlich durchzuführen sind.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe: Verboten ist der Betrieb von öffentlichen Gaststätten wie Cafés, Restaurants, Bars und Diskotheken, Vergnügungs- und Freizeiteinrichtungen, Theatern, Museen, Kinos sowie Hallenbädern, Thermalbädern, Fitnessstudios und Wellnessanlagen. Auch die Ausübung von Prostitution ist verboten. Erlaubt ist der Betrieb von Geschäften, Coiffeursalons, Kosmetik- und Tattoo-Studios, Selbstbedienungsanlagen wie Tankstellen, Sportanlagen im Freien sowie Turnhallen und Sportzentren gemäss den erlaubten Aktivitäten, Institutionen des Gesundheitswesens wie Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen, Praxen für Therapie, Hotels, Kantinen, Take-away- und Lieferdiensten.

Gesundheitswesen: Verboten sind Besuche in Spitälern und Pflegeheimen, ausser bei besonderen Situationen.

Schuleinrichtungen: Verboten sind bis Ende März Lager. Erlaubt und geöffnet sind Einrichtungen für Kinder im Vorschulalter, Präsenzunterricht bis und mit Sekundarstufe II mit Maskenpflicht ab OS-Stufe und für alle Erwachsenen, Aktivitäten mit erforderlicher Präsenz an Hochschulen.

Sportliche Aktivitäten: Verboten sind Sportarten mit Körperkontakt und Wettkämpfe im Amateurbereich. Erlaubt sind Trainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis 10 Personen für Kinder unter 12 Jahren ohne und für Personen ab 12 Jahren mit Maske unter Einhaltung des Abstands, Aktivitäten von Leistungssportlern bis 15 Personen oder als ständige Teams.

Kultur: Verboten sind Konzerte und Aufführungen sowie nicht professionelle Gesangsproben. Erlaubt sind im nichtprofessionellen Bereich Aktivitäten von Kindern unter 12 Jahren, Proben von Einzelpersonen, Proben in Gruppen bis 10 Personen ab 12 Jahren mit Maske und Abstand, im professionellen Bereich Proben von Künstlern und Ensembles, Proben von professionellen Chören und Sängern mit Schutzmassnahmen.

uh

 

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