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Zusätzliche neun Monate im Knast

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Mit Lachen, Kopfschütteln und kaum hörbar vor sich hin geflüsterten Bemerkungen nahm ein 56-Jähriger gestern vor dem Freiburger Wirtschaftsstrafgericht die Erklärungen zur Kenntnis, die Gerichtspräsident Alain Gautschi zu seinem Urteil abgab.

Neun Monate Gefängnis

Angeklagt war der Mann unter anderem wegen betrügerischen Bankrotts, Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, Verstosses gegen die Pflicht, eine Buchhaltung zu führen, Gewalt gegen Behörden und Beamte, versuchter Drohung gegen Behörden und Beamte, Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Übertretung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung(AVIG), Hinderung einer Amtshandlung, ungetreuer Geschäftsführung, Veruntreuung und Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte. Der ersten sieben Vergehen sprach ihn Alain Gautschi schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 10 Franken. Ebenfalls muss er 80 Prozent der Verfahrenskosten übernehmen. Zudem belegte Gautschi den Mann mit einem dreijährigen Berufsverbot. Der restlichen Delikte wurde er freigesprochen.

Schon mehrmals verurteilt

«Die Prognose ist ungünstig», erläuterte Alain Gautschi das Urteil, denn: Bereits 2011 und 2013 war der Angeklagte wegen ähnlicher Delikte in erster und zweiter Instanz schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die er seit Februar 2014 in der Strafanstalt Bellechasse absitzt (die FN berichteten). Die Anklagen und laufenden Verfahren hätten sein Verhalten aber nicht verbessert und er habe unbeeindruckt weitergemacht.

So hat er als Verwalter seiner Gartenbaufirma Einzahlungen der Kunden in der Höhe von rund 127 000 Franken auf sein Privatkonto geleitet, obwohl die Firma kurz vor dem Bankrott stand. Seine Begründung, er habe auch Arbeiten privat ausgeführt und dafür Geld einkassiert, sei nicht glaubwürdig, befand Richter Alain Gautschi.

Auch hat der Angeklagte versucht, Polizeiinspektoren von ihrer Arbeit abzuhalten. Als ein Polizeiinspektor eines seiner Autos beschlagnahmen wollte, schob er den Polizisten mit dem Auto mehrere Meter nach hinten. Ebenfalls drohte er: «Ich werde mein Gewehr holen und sie abschiessen.»

Des Betrugs schuldig gemacht hat sich der Angeklagte, als er bei einer Firma Rasen im Wert von 6000 Franken bestellte und der Firma noch am selben Tag eine Zahlungsbestätigung zukommen liess. Wie sich herausstellte, hatte der Angeklagte zwar eine Zah- lung per E-Banking ausgeführt. Diese annullierte er jedoch zwei Minuten später.

Und schliesslich vernachlässigte der Mann die AHV-Zahlungen für seine Mitarbei- ter und verweigerte einem Mitarbeiter die Arbeitgeberbescheinigung und die Lohnausweise für die Arbeitslosenkasse der Unia.

«Recht freundlich»

«Ich bin eigentlich zufrieden», sagte Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach nach der Urteilsverkündung den FN. Sie hatte ein fünfjähriges Berufsverbot und eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert. Zwar sei der Richter in einigen Bereichen «recht freundlich» mit dem Angeklagten gewesen; sie hätte manche Punkte etwas strenger bewertet. Im Grossen und Ganzen sei sie aber mit dem Urteil einverstanden. «Momentan sehe ich keinen Anlass, um weitere Rechtsmittel zu ergreifen.» Definitiv entscheiden werde sie dies aber, nachdem sie das detaillierte Urteil erhalten und gelesen habe, so Alessia Chocomeli-Lisibach.

Noch keinen Kommentar wollte hingegen Verteidiger Pierre Perritaz abgeben. «Ich muss zuerst das Urteil lesen, dann werde ich das weitere Vorgehen mit meinem Klienten besprechen.»

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