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Zwecksuche aufgegeben

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Zwecksuche aufgegeben

Der Gemeindeverband «Waisenhaus Burg» hat sich aufgelöst

Das vom Gemeindeverband geführte Waisenhaus Burg existiert seit 1964 nicht mehr. Der zuständige Verband hat sich aber erst vor wenigen Tagen aufgelöst.

Von PATRICK HIRSCHI

«Eigentlich war der Verband seit 1964 auf der Suche nach einer neuen Zweckbestimmung», erklärt Präsident Hans-Peter Gaberell gegenüber den FN. Die Idee einer Kinderkrippe beispielsweise kam nicht zustande. Es zeigte sich kein echtes neues Bedürfnis, das mit einer ähnlichen, den Statuten entsprechenden Grundlage hätte realisiert werden können.

Der Verbandsvorstand befasste sich aufgrund dieser unbefriedigenden Lage bereits seit zwei Jahren mit der Idee der Auflösung. An der Generalversammlung von Anfang April stimmten die Mitglieder dem Antrag zu.

Ein Projekt zum Wohle
der Ärmsten unter den Kindern

Die protestantischen Gemeinden des Seebezirks hatten das ehemalige Herrenhaus «Manuel» bei Oberburg 1892 gekauft. Ein Jahr später wurde es im kleinen Rahmen bereits als Waisenhaus geführt. Am 23. April 1911 hatte der Staatsrat die Verbandsstatuten genehmigt.

Die Verbandsgründung fand in einer Zeit statt, in der Waisen und Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen kein einfaches Los hatten. Solche Jugendliche wurden als Verdingkinder in Pflegefamilien untergebracht. Oft wurden sie schlecht behandelt und mussten übermässig arbeiten. Um diesem gesellschaftlichen Problem Abhilfe zu schaffen, hatten sich die Gemeinden des unteren Seebezirks zusammengetan, um ein Heim für Waisenkinder mit eigener Schule zu betreiben.

«Gewöhnung zur Arbeit»

Es ist anzunehmen, dass auch das Leben im Waisenhaus für die Kinder ziemlich streng war und sie äusserst hart arbeiten mussten. In den Statuten steht, dass der Zweck, «die Erziehung der Waisen- und verwahrlosten Kinder» durch «geistige Ausbildung, durch Gewöhnung zur Arbeit und eventuell durch Erlernung eines Berufes» erreicht werden sollte.

Die Zöglinge wurden im integrierten Landwirtschaftsbetrieb beschäftigt. Die Aufnahmebedingungen verlangten denn auch, dass die Kinder «arbeitsfähig» sind.

Bis zu 40 Kinder fanden im Waisenhaus jeweils Unterschlupf. Ein so genannter Waisenvater war mit der Kindererziehung sowie der Leitung der Anstalt beauftragt. Seine Frau führte das Hauswesen als Waisenmutter.
1964 brannte es innert kurzer Zeit gleich zweimal – einmal im Ökonomieteil, ein anderes Mal im Wohnhaus, in dem die Kinder untergebracht waren. Danach wurde die Waisenbetreuung eingestellt. Für die Kinder konnten Pflegeplätze gefunden werden. Man entschloss sich, das Landwirtschaftsgebäude wieder aufzubauen und ein Wohnhaus für die Pächterfamilie zu erstellen.
Die Aufgaben des Gemeindeverbandes beschränkten sich seither auf die Verwaltung der Vermögenswerte und den Unterhalt der Liegenschaften. Die Erträge aus dem Vermögen wurden regelmässig zu guten Zwecken verwendet. So erhielten unter anderem die Väter- und Mütterberatung, die Grossfamilie «Sonnenblume» in Guschelmuth sowie
verschiedene Kinderspielgruppen vom Verband eine Spende. In den letzten Jahren wurden zudem jeweils 50 000 Franken an die Gemeinden verteilt.

2,5 Millionen Vermögen

Die Auflösung des Verbandes kann nur durch eine Zwei-Drittels-Mehrheit der beteiligten Gemeinden beschlossen werden. Einige haben ihr Einverständnis bereits gegeben. Die übrigen behandeln das Traktandum in den kommenden Gemeinde- beziehungsweise Generalratsversammlungen.

Hans-Peter Gaberell befürchtet nicht, dass jemand mit der Auflösung nicht einverstanden ist. «Schliesslich fliesst das Verbandsvermögen zurück in die Gemeindekassen.» Das Gesamtkapital beträgt momentan schätzungsweise 2,5 Millionen Franken. Verteilt wird das Geld gemäss der jeweiligen Bevölkerungsanzahl der Gemeinde.

Der Pächter des landwirtschaftlichen Heimwesens hat ein Vorkaufsrecht und ist am Erwerb interessiert. Dazu gehören 14,3 Hektaren Land (inklusive Wald). Ausserdem befindet sich noch ein privates Wohnhaus auf dem Grundstück. Dieses wird ebenfalls zum Verkauf angeboten.
Kleiner und professioneller

Im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte ist das Waisenhaus im herkömmlichen Sinne verschwunden. Jugendheime oder «Foyers» sind an seine Stelle getreten. «Die Heime nehmen nicht mehr so viele Kinder auf wie früher», erklärt Joseph Aerschmann vom kantonalen Jugendamt einen wichtigen Unterschied. So bleibe die Kinderbetreuung in einem überschaubaren Rahmen.

Eine Ausnahme bildet das «Foyer des Bonnesfontaines» in Freiburg, das ehemalige städtische Waisenhaus. Es bietet einer stattlichen Anzahl von Jugendlichen beider Sprachen Unterschlupf. «Allerdings hat es im Gegensatz zu früher mehr professionelles Personal», sagt Aerschmann. Zudem teile man die Heimbewohner in feste Gruppen auf, die familiären Charakter aufweisen.

Laut Aerschmann sind die meisten Heime ziemlich voll. Eine ständige Arbeitsgruppe klärt ab, ob der Bedarf an neuen Einrichtungen da ist. Generell sei es aber nicht mehr so einfach wie früher, ein neues Heimprojekt auf die Beine zu stellen, meint er. «Der Kanton übernimmt die finanzielle Deckung und stellt daher entsprechende Forderungen.» hi

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