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Zwei Appelle an die Milde

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Am gestrigen dritten Verhandlungstag des Prozesses um die tragische Explosion in Charmey 2012 war nach der Staatsanwaltschaft die Reihe unter anderem an den Verteidigern, ihre Plädoyers zu halten. Sie forderten Freispruch für beide Angeklagten, während die Staatsanwaltschaft – entgegen der gestrigen Berichterstattung – für den einen, damals ebenfalls schwer verletzten Angeklagten die Übernahme der Gerichtskosten und für den anderen, seinen damaligen Vorgesetzten, eine bedingte Strafe von je 60 Tagessätzen sowie eine Busse gefordert ­hatte.

Die Verteidigung stellte die Frage, ob es wirklich nötig sei, nach dieser tödlichen Explosion Schuldige zu suchen. Für den einen Verteidiger Jean-Christophe a Marca kann nur eine auch von Spezialisten nicht beachtete Tatsache das Verhalten seines Klienten am Tag des Dramas erklären: dass das Propangas, das aus der Leitung austrat, dadurch, dass es durch Wasser drang, geruchlos wurde, wodurch der Angeklagte fälschlicherweise glaubte, es bestehe keine Gefahr.

Der zweite Verteidiger, An­dré Clerc, wies darauf hin, dass sein Klient, der Vorgesetzte des anderen Angeklagten, am Tag des Dramas nicht einmal vor Ort gewesen sei und für ­mangelnde Vorsichtsmassnahmen seines Untergebenen nicht verantwortlich gemacht werden könne.

Hast und Karrierismus?

Für den Bruder des beim Unfall zu Tode Gekommenen, der selbst seit damals IV-Rentner ist, sowie für seine Familie war es offenbar schwer, diesen Ausführungen zuzuhören. Die Emotion war im Saal spürbar. Auch die Anwältin der Familie, Manuela Ryter Godel, rief den Anwesenden das tragische Schicksal ihrer Klienten in Erin­nerung. Der IV-Rentner habe «absolutes Vertrauen» zum Hauptangeklagten gehabt. «Er hätte nie gedacht, dass dieser ihn und seinen Bruder in ­Lebensgefahr bringen würde», so Ryter Godel.

Dessen Hast beim Versuch, die Probleme der Heizungsanlage zu lösen, erkläre sich durch seinen Karrierismus. Er habe damals auf eine Beförderung gewartet und nicht zugeben wollen, dass er unfähig sei, mit dieser Situation umzugehen. Und auch sein Vorgesetzter hätte ihn dazu anhalten müssen, die Arbeiten sofort einzustellen.

Fraglicher Gasgeruch

A Marca entgegnete, dass auch sein Klient vom Unfall gezeichnet sei, mit schweren Verbrennungen und Entstellungen. Ihn nur schon zur Übernahme der Gerichtskosten zu verurteilen, wäre bereits zu viel. Seine Schuld bleibe fraglich. Denn nur der Bruder des zu Tode gekommenen erinnere sich an einen Gasgeruch, aber kein anderer Zeuge. Wenn wirklich ein Gasgeruch vorhanden gewesen wäre, hätte sich wohl alles sehr anders abgespielt.

«Seit unserer Kindheit bringt man uns bei, diesen Geruch zu fürchten», betonte a Marca. Wäre wirklich Gas gerochen worden, so wären wohl alle Arbeiten sofort eingestellt worden, und alle Personen im Käsekeller wären ins Freie geflüchtet.

Die Urteilsverkündung wurde auf den 1. März angesetzt.

bearbeitet von jcg/FN

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