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Zwei Auffahrunfälle bei einer alkoholisierten Fahrt durch Flamatt

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Im letzten November ist ein Angetrunkener erst in ein Auto und kurz danach in einen Töff gefahren. Beide Male hat er Führerflucht begangen.

Am letzten Sonntag im November 2011 ist ein 51-Jähriger mit einem Blutalkoholgehalt von drei Promille kurz nach 16 Uhr in sein Auto gestiegen und durch Flamatt gefahren. Auf der Bernstrasse hat das Auto vor ihm angehalten, um Fussgänger über die Strasse zu lassen. Der angetrunkene Fahrer, der auch zu nah an das Vorderauto aufgeschlossen hatte, prallte in das stillstehende Auto. Das Mädchen, das hinten in diesem Auto sass, wurde dabei leicht verletzt. Nach einem kurzen Gespräch verliess der Betrunkene die Unfallstelle.

Einige Minuten später prallte er in das Heck eines Motorfahrrades. Der Töfffahrer stürzte und verletzte sich leicht. Der betrunkene Autofahrer kümmerte sich nicht um ihn und ergriff laut Strafbefehl wieder die Flucht.

Menschen gefährdet

Nun hat Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach den Mann verurteilt. Im Strafbefehl hält sie fest, dass er betrunken auf einer Strecke unterwegs gewesen sei, auf der bei dieser Tageszeit «viele Kinder, Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu erwarten waren». Bereits damit habe sich der Autofahrer über elementare Strassenverkehrsvorschriften hinweggesetzt und Menschen in Gefahr gebracht. Bei den beiden Auffahrunfällen habe er zudem seine Pflichten nicht wahrgenommen: Er habe die Unfallstellen beide Male verlassen, ohne sich um die Verletzten zu kümmern.

Sein Verhalten wiege schwer «angesichts des exzessiven Alkoholkonsums und seines rücksichtslosen Verhaltens», schreibt die Staatsanwältin. Sie verurteilt den Mann deswegen zu einer teilbedingten Strafe: Er muss 200 Stunden unbedingter gemeinnütziger Arbeit leisten. Dazu kommen 280 Stunden bedingter gemeinnütziger Arbeit, die er verrichten muss, wenn er innert vier Jahren eine ähnliche Straftat begeht. Dazu kommen Verfahrenskosten in der Höhe von 850 Franken. njb

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