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Zwei Autofahrer verurteilt

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Die Staatsanwaltschaft hat kürzlich einen Autofahrer und eine Autofahrerin verurteilt, die im vergangenen Jahr Fussgänger angefahren und verletzt hatten. Die Strafen belaufen sich auf 800 Franken Busse respektive 280 Stunden gemeinnütziger Arbeit bedingt und 600 Franken Busse. So unterschiedlich die Strafen, so unterschiedlich die Fälle.

Im Dezember fuhr ein 85-jähriger Autolenker einen Mann in der Fussgängerzone einer Seitenstrasse des Perolles an. Der Autofahrer habe den Mann nicht bemerkt, weil er geblendet worden sei, heisst es im Strafbefehl. Der Mann stürzte und verletzte sich dabei am Knie. Die Staatsanwaltschaft hat den Autolenker nun wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung verurteilt.

Mädchen angefahren

Im September 2013 fuhr eine 37-jährige Frau, ohne einen Fahrausweis zu besitzen, die Avenue Jean-Marie Musy in Freiburg entlang. Dabei stiess ihr Fahrzeug mit einem Mädchen zusammen, das mit dem Trottinett in dieselbe Richtung fuhr wie das Auto. Das Mädchen fiel hin, verletzte sich am Gesicht und quetschte sich den Ellbogen. Die Autolenkerin stieg nur kurz aus dem Auto, dann verliess sie den Unfallort.

Die Staatsanwaltschaft hat sie nun wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall, fahrlässiger einfacher Körperverletzung, Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes und Fahrens ohne Führerausweis verurteilt. mir

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