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Zwei der drei Angeklagten ziehen Einspruch zurück

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Das Polizeigericht Tafers hat am Donnerstag drei Fälle der nächtlichen Ruhestörung verhandelt. Zwei der drei Angeklagten wurden zudem der Hinderung einer Amtshandlung beschuldigt.

Die Polizeirichterin befasste sich am Donnerstag mit drei Einsprüchen gegen einen im Juni des vergangen Jahres erlassenen Strafbefehl im Zusammenhang mit einem Vorfall, der sich im Mai 2020 ereignet hatte. Alle Beschuldigten sind der nächtlichen Ruhestörung angeklagt – bei zwei der drei jungen Männern liegt zudem eine Klage wegen Behinderung einer Amtshandlung vor. 

Nachdem die Gerichtspräsidentin die Angeklagten über die Bedeutung ihres Einspruchs informiert hatte, zogen zwei der Beschuldigten ihren Einspruch zurück. Für sie hat somit das bisherige Strafmass Bestand. Der dritte Angeklagte hielt an seinem Einspruch fest. Er war vom Staatsanwalt wegen beider Delikte für schuldig befunden worden. 

Ruhestörung und Flucht

Laut Anklageschrift hatten drei Männer am Abend des Vorfalls im Freibad Murten um 22.30 Uhr die Nachtruhe der Bevölkerung durch laute Musik und Geschrei gestört. Beim Eintreffen der Polizei hätten sich zwei der drei Angeklagten trotz wiederholter und deutlich hörbarer Stopp-Rufe der Polizei entfernt. 

Ein an diesem Abend diensthabender Polizist hatte als Zeuge ausgesagt. Er beteuerte, drei Personen im Freibad gesehen zu haben. Zugleich erklärte er aber, dass er den Beschuldigten nicht eindeutig als die dritte Person identifizieren könne.

Der Polizist sagte, dass sich die Polizei mit einem Einsatzkommando von vier Personen und ohne Blaulicht dem Freibad genähert habe. «Dies taten wir aus taktischen Gründen», antwortete er auf Nachfrage der Gerichtspräsidentin. 

Verunsicherung wegen Tumult

Der Angeklagte behauptete, er habe die Rufe der Polizei zwar gehört, sie aber weder aktiv als solche wahrgenommen noch auf sich bezogen. Zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei habe er sich nicht im Freibad, sondern auf einem nahe gelegenen Steg aufgehalten. Der plötzliche Tumult und die nicht als Polizisten erkennbaren Menschen hätten ihn verunsichert. Seine erste Reaktion sei gewesen, sich zügig vom Steg zu entfernen. Zudem sei er sowieso kurz davor gewesen, den Heimweg anzutreten, um rechtzeitig um 22.45 Uhr bei sich zu Hause einzutreffen, erklärte der Beschuldigte. 

Der Verteidiger hinterfragte in seinem Plädoyer die genannten «taktischen Gründe» der Polizei an diesem Abend. «Der Polizist als ‹Freund und Helfer› hätte sich einfach zu erkennen geben können, ruhig auf die Anwesenden zugehen und sie darauf hinweisen können, dass sie zu laut sind. Hingegen schleichen sie sich an und zücken die Taschenlampe», so der Rechtsanwalt. Dass dann jemand fliehe, sei nachvollziehbar, so der Verteidiger. Eine Amtshandlung müsse als solche erkennbar sein. Ob dies der Fall gewesen sei, zweifelte die Verteidigung an.

Die Verhandlung endete mit dem Hinweis an alle Angeklagten, dass es auch möglich sei, die Strafe in Form von gemeinnütziger Arbeit zu leisten. Mit der Verkündung, dass ein Urteil im Fall des Einsprechenden frühestens Ende der kommenden Woche zu erwarten sei, beendete die Gerichtspräsidentin das Verfahren.

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