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Zwei Grossräte fordern einen Bericht zum Pflege-Einstufungssystem RAI

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Mit dem RAI-System werden im Kanton Freiburg Pflegefälle in zwölf Stufen eingeordnet. Wer wenig Pflege braucht, kommt in eine untere Stufe, wer stärker pflegebedürftig ist, kommt in eine höhere Stufe. Seit 2012 haben die Pflegeheime des Kantons begonnen, mit dem RAI-System zu arbeiten. Bereits mehrmals stand dieses bei Fachleuten in Kritik, nun meldet sich auch die Politik zu Wort. Die SP-Grossrätin Marie-Christine Baechler (Bulle) und der CVP-Grossrat Marc-Antoine Gamba (Freiburg) fordern mittels Postulat, dass der Staatsrat einen Bericht zu diesem Einstufungssystem verfasst.

Zwei Hauptkritikpunkte

In ihrem Postulat kritisieren die beiden Parlamentarier hauptsächlich zwei Dinge. Erstens seien die Bedürfnisse, die Demenzkranke und ältere Menschen mit psychischen Problemen oder einer Suchterkrankung hätten sowie die Palliativpflege zu wenig beachtet. Dies führe beispielsweise dazu, dass Pflegeheime grosse Vorbehalte zeigten, Suchtkranke aufzunehmen. Bei der Palliativpflege sei problematisch, dass das RAI-System fordere, jede Pflegesituation während 14 Tagen zu evaluieren. Häufig dauere die Palliativpflege nicht zwei Wochen. Doch in den wenigen Tagen ganz am Ende des Lebens eines Menschen sei die Pflege besonders intensiv. Dem werde das Einstufungssystem nicht gerecht.

Grosse administrative Last

Den zweiten Kritikpunkt, den Baechler und Gamba äussern, ist die Administration, die das System mit sich bringe. Der Arbeitsaufwand sei riesig, die pflegerischen Leistungen den 400 verschiedenen Codes, die es für die Einstufung gebe, zuzuweisen. Auch müssten die Pflegeabläufe auf repetitive Art vier bis sieben Mal pro Fall beschrieben werden. Meist würden Pflegerinnen diese Beschreibungen machen. Doch nur Krankenschwestern dürften die Einstufungen der pflegerischen Leistungen anschliessend vornehmen, sie müssten also die Beschreibungen der Pflegerinnen genau analysieren. Für jede Evaluation brauche es zudem die Unterschrift eines Arztes. Nicht in allen Pflegeheimen gehe aber regelmässig ein Arzt vorbei. Und auch für die Ärzte stelle die RAI-Evaluation einen grossen Aufwand dar.

Die Grossräte fragen deshalb unter anderem, ob es möglich sei, den administrativen Aufwand zu verkleinern. Sie fragen auch, ob sich die Lebensqualität der Heimbewohner seit Einführung des RAI-Systems verbessert habe, denn dies sei ein Ziel gewesen.

Der Staatsrat wird nun auf das Postulat antworten und dies dem Grossen Rat zur Ablehnung oder Annahme empfehlen. Nimmt das Parlament das Postulat an, ist die Regierung anschliessend verpflichtet, den Bericht wie gefordert zu verfassen.

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