Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Zwei Jahre Gefängnis für Drogenhändler

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Zwei Jahre Gefängnis für Drogenhändler

Strafgericht Seebezirk folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft

24 Monate muss ein junger Mann aus der Innerschweiz ins Gefängnis. Er hatte während mehrerer Jahre Drogen konsumiert, aber auch in grösseren Mengen damit gehandelt. Gestern stand er in Murten vor Gericht.

Von CORINNE AEBERHARD

24 Monate Zuchthaus forderte Gabriele Berger, Substitutin der Staatsanwaltschaft, als Strafe. Das Strafgericht des Seebezirks folgte ihrem Antrag. Berger sah es als erwiesen, dass sich der junge Mann aus der Innerschweiz, der gestern in Murten vor Gericht stand, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen habe und dass ein schwerer Fall vorliege. Seine Verteidigerin Manuela Bracher Edelmann bat das Gericht, «eine bedingte Strafe auszusprechen».

Mit verschiedenen Drogen gehandelt

Der Mann hatte seit dem Jahr 2000 Drogen konsumiert. Vor allem Marihuana und Haschisch, aber auch Speed, Ecstasy und LSD wie er vor Gericht aussagte. Er hatte auch mit Drogen gehandelt, «aber nur mit Marihuana und Haschisch», beteuerte er.

Wie die Untersuchungen und Befragungen zeigten, hatte er aber doch auch mit anderen Drogen gehandelt. Einerseits wurden bei ihm mehrmals grössere Mengen an Drogen gefunden sowie spezielle Utensilien, aber auch Geld, welches auf einen Handel schliessen liess. Andererseits bestätigten dies glaubwürdige Aussagen von Kunden.

Der Beschuldigte selber machte während der Einvernahmen aber auch während der Gerichtsverhandlung viele widersprüchliche Aussagen. Auf einzelne Vorfälle angesprochen, sagte er gestern oft, dass er sich nicht mehr daran erinnere. Sagte er anders aus als bei den Untersuchungen, so begründete er das damit, dass er unter Druck gestanden sei.

Ähnlich tönte es bei den beiden vorgeladenen Zeugen. Der eine sagte aus, er kenne den Beschuldigten gar nicht. Auf Nachhaken des Gerichtspräsidenten Markus Ducret gab er dann aber doch zu, diesen an Partys gesehen zu haben. An diesen Anlässen, die an verschiedensten Orten in der Schweiz stattfanden, wurden auch die Drogen gehandelt.
Auch zu den Liefermengen der Drogen und den Einnahmen von Verkäufen konnte der Beschuldigte keine genauen Angaben machen. Dass man bei einer Untersuchung unter anderem eine grosse Anzahl von Ecstasy-Pillen vorfand, erklärte er damit, dass es billiger gewesen sei, wenn man diese in grossen Mengen einkaufe. Es sei aber nur für den
Eigengebrauch. Oftmals habe er den ganzen Lohn dafür ausgegeben, sagte er aus. Es sei doch sehr eigenartig, meinte Gabriele Berger dazu, dass man bei einer Durchsuchung die Drogen in kleinen Säcklein abgepackt vorgefunden hatte.

Mehrere Kantone ermitteln

Gemäss der Überweisungsverfügung ist der junge Mann, der längere Zeit keine Arbeit und auch keine Wohnung mehr hatte, «gut organisiert gewesen». Mittlerweile wird gegen ihn in fünf Kantonen ermittelt. Ins Netz der Polizei ging der Innerschweizer im Oktober 2002 auf der A 1. Die Kantonspolizei Freiburg kontrollierte einen Personenwagen, in welchem er und andere Personen sassen. Dabei beschlagnahmte sie diverse Betäubungsmittel. Bei einer späteren Kontrolle im Kanton Aargau fand die Polizei auch eine Liste, die den Verdacht aufkommen liess, dass der Mann mit Drogen handelte. Hinweise lieferten auch auf sein Natel eingegangene SMS.

Aussagen überzeugten nicht

«Die Aussagen und Beteuerungen des Beschuldigten konnten das Gericht nicht überzeugen», sagte der Gerichtspräsident. Er gehe davon aus, dass der Angeklagte seit November 2000 eine rege Handelstätigkeit mit verschiedenen Drogen entwickelt habe. Er sei zwar nicht auf Gewinnmaximierung aus gewesen, aber er habe sich während der Untersuchung nicht kooperativ verhalten. Der Gerichtspräsident stellte auch fest, dass die Strafempfindlichkeit nicht sehr hoch sei. Deshalb empfand das Gericht die 24 Monate Gefängnis als angemessen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema