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Zwei Landwirte missachten Gesetze der Hygiene und des Tierschutzes

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 Die Staatsanwaltschaft hat zwei Brüder, die gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb im Saanebezirk führen, schuldig gesprochen. Sie haben mehrere Gesetze der Hygiene und des Tierschutzes missachtet.

Im März 2011 hatte das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Kontrollen auf dem Betrieb der beiden durchgeführt. Die Liste der Widerhandlungen, die dabei zutage kamen, ist lang. Auf dem Hof befanden sich verletzte und verstümmelte Schweine ohne tierärztliche Betreuung, und es gab für diese Tiere auch keine spezielle Abteilung. Zudem lebten gewisse Kälber in ungenügenden Lichtverhältnissen.

Mangelnde Hygiene

Auch die Hygienevorschriften bei der Milchproduktion erwiesen sich als nicht erfüllt: An den Melkanlagen müssen jährlich Servicearbeiten durchgeführt und dokumentiert werden. Diese Dokumente konnten die Landwirte bei der Kontrolle nicht vorweisen. Das kantonale Amt fand zudem ungenügend oder fälschlich markierte Rinder und Schafe vor. Damit und durch das nicht ordnungsgemässe Führen des Verzeichnisses der Klauentiere haben die Landwirte gegen das Bundesgesetz über die Tierseuchen verstossen. Ebenfalls verstossen haben sie gegen das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte: Unter anderem haben die beiden Landwirte Arzneimittel ungenügend etikettiert und auch nur ungenügend Buch geführt über die Arzneimittelabgabe.

Geldstrafe erhalten

Aufgrund all dieser Vergehen hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Anzeige erstattet. Mit Strafbefehl vom vergangenen 13. August sind die Brüder nun je zu einer Busse von 1500 Franken und zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagesätzen à 180 beziehungsweise 130 Franken verurteilt worden. mir

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