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Zwei Landwirte vertreiben Schwarzarbeit-Inspektoren

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Zwei Landwirte müssen gemäss Strafbefehl eine Busse von 300 respektive 200 Franken bezahlen. Die beiden Brüder führen im Saanebezirk gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb. Im Oktober 2013 wollten für den Bereich Schwarzarbeit verantwortliche Inspektoren den Hof kontrollieren. Sie kamen aber nicht weit: Der Jüngere der Brüder wies die Inspektoren an, den Betrieb sofort zu verlassen. Sie sollten erst einen Termin vereinbaren und dann wiederkommen. Die Inspektoren versuchten trotzdem, zwei Frauen, die mit Melken beschäftigt waren, zu befragen. Der Landwirt hielt sie jedoch davon ab. Als sie nicht aufgaben, wurde er aggressiv, und die Inspektoren sahen sich gezwungen, den Betrieb zu verlassen. Der ältere Bruder blockierte daraufhin den Zugang zum Hof mit seinem Traktor. Die Inspektoren ihrerseits riefen die Polizei und mit deren Hilfe handelten die Inspektoren mit den Landwirten aus, den Hof am nächsten Tag zu besuchen. Doch am nächsten Tag zeigten sich die Brüder nochmals aggressiv, und die Inspektoren beschlossen, die Kontrolle aufzugeben.

Die beiden Landwirte machten sich mit ihrem Verhalten des Vergehens gegen das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit schuldig: Sie sind verpflichtet, den Behörden Auskunft zu geben und ihnen Zutritt zu gewähren.

Der zweite Strafbefehl

Die Busse, welche die Landwirte erhalten haben, wirkt sich gemäss Raphaël Brenta, Sprecher der Staatsanwaltschaft, nicht auf eine frühere bedingte Geldstrafe aus: 2012 waren die beiden verurteilt worden, weil sie Gesetze der Hygiene und des Tierschutzes missachtet hatten. mir

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