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Zwei Mal Fahrerflucht am selben Tag

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 Eine 49-jährige Freiburgerin hat im März 2013 gleich zwei Unfälle am selben Tag gebaut–und dies unter starkem Alkoholeinfluss. Sie fuhr gegen 17 Uhr auf einem Parkplatz rückwärts. Dabei touchierte und beschädigte sie einen anderen Personenwagen. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, fuhr sie davon. Kurze Zeit später verursachte sie aufgrund ihres physischen Zustandes vor einer Ampel einen Auffahrunfall, bei dem sie an einem anderen Wagen einen Sachschaden verursachte. Erneut fuhr sie davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Noch am selben Tag konnte die Polizei sie zu Hause ausfindig machen und führte bei ihr einen Atemalkoholtest durch. Weil das Resultat positiv war, wurde ihr in der Folge im Spital Blut abgenommen. Die Analyse ergab, dass sie zum Zeitpunkt der Unfälle eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,18 Promille gehabt hatte.

Die Autolenkerin ist nun von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt worden. Der Straftatbestand lautet auf mehrfache einfache Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren in fahrunfähigem Zustand, versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidriges Verhalten bei Unfall. Die bedingte Strafe beträgt 440 Stunden gemeinnützige Arbeit mit einer Probezeit von vier Jahren. Zudem muss die 49-Jährige eine Busse von 3300 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. ak

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