Im Prozess um die tödliche Explosion im Käsekeller La Tzintre in Charmey 2012 sprach das Gericht des Greyerzbezirks gestern die beiden Angeklagten in allen Punkten schuldig: fahrlässige Tötung, fahrlässige schwere Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Explosion und eines Brandes. Die beiden wurden zu 180 bedingten Tagessätzen beziehungsweise 270 bedingten Tagessätzen Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt. Ausserdem müssen sie Genugtuung von insgesamt 210 000 Franken bezahlen. Einer der Verteidiger kündigte bereits an, den Fall vor das Kantonsgericht bringen zu wollen.
jcg
Bericht Seite 3
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