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Zwei Planungen für eine Gemeinde

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Anfang 2016 haben Haut- und Bas-Vully zur neuen Gemeinde Mont-Vully fusioniert. Nun legt Mont-Vully seine Ortsplanung auf. Wie dem Amtsblatt zu entnehmen ist, umfasst die Ortsplanung je ein Dossier für Haut-Vully und für Bas-Vully. «Die beiden Sektoren hatten so unterschiedliche Voraussetzungen, dass eine Zusammenlegung im Moment nicht sinnvoll wäre», erklärt Pierre-André Burnier, Syndic von Mont-Vully das Vorgehen. Bas-Vully konnte die Revision seiner Ortsplanung bereits 2013 abschliessen. Sie ist damit nahezu aktuell und braucht nur einige Anpassungen. Die Ortsplanung von Haut-Vully stammt hingegen von 1991. Sie musste dementsprechend grundlegend überarbeitet werden. «Bei der nächsten Revision in rund 15 Jahren werden wir die Ortsteile zusammenführen.»

Mehr Bauland dank Fusion

Obwohl die Gemeinde zwei separate Ortsplanungen auflegt, beeinflusst die Fusion das Revisionsverfahren. So stehen der Gemeinde dank dem Zusammenschluss mehr Baulandreserven zur Verfügung. Gemeinden mit einem eigenen Anschluss ans Schienennetz profitieren von einem höheren Faktor für die Berechnung der zulässigen Baulandreserven. Mit der Gemeindefusion gilt der höhere Faktor nicht nur für den Sektor Bas-Vully, sondern auch für Haut-Vully. «Durch die veränderten Berechnungsgrundlagen hat Mont-Vully nun keine überdimensionierten Bauzonen mehr», freut sich Burnier. Die Gemeinde dürfte sogar 113 000 Quadratmeter zusätzliches Bauland einzonen. Sie verzichtete aber darauf. Der Grund: Weil Bas-Vully als einzelne Gemeinde noch zu grosse Bauzonen hatte, musste sie 2013 50 000 Quadratmeter Bauland auszonen. Das führte zu Rechtsstreiten mit Landeigentümern, die bis vor Kantonsgericht zogen. «Wir können schlecht in Bas-Vully Land auszonen und wenige Jahre später im Sektor Haut-Vully neues Land einzonen», ist Burnier überzeugt. Obwohl Mont-Vully insgesamt keine überdimensionierten Bauzonen hat, wären neue Einzonungen auch rechtlich kompliziert. «Wir müssten sie durch andere Auszonungen kompensieren. Doch dafür haben wir keine Landreserven», so Burnier.

Entwicklung für Joressens

Ein Kernstück im Sektor Haut-Vully ist Joressens, eines der acht Dörfer von Mont-Vully. Es liegt zwischen Lugnorre und dem Gipfel des Vully und besteht aus einigen umgebauten Landwirtschaftsgebäuden. Bislang gehörte die Häusergruppe zur sogenannten Weilerzone. Doch diese Zone ist aus dem neuen Raumplanungsrecht verschwunden. Die Gemeinde hat damit die Möglichkeit, Joressens der Landwirtschafts- oder der Dorfzone zuzuteilen. «Die kantonalen Behörden stehen einer Einzonung als Dorfzone skeptisch gegenüber» so Burnier. Sie würden eine Rückzonung in Landwirtschaftsland bevorzugen. Doch damit, so Burnier, nehme man Joressens die Zukunftsperspektiven. Denn in einer Landwirtschaftszone würden selbst Innenrenovationen komplizierter. «Wir sind einverstanden, dass sich Joressens nicht weiter ausdehnen soll. Aber die Einwohner müssen ihre Gebäude renovieren können.» Die Gemeinde hat nun in der Revision für Joressens eine «Dorfzone 2» geschaffen, in der strengere Vorschriften als in den eigentlichen Dorfzonen gelten würden. «Wir hoffen, dass dieser Vorschlag in Freiburg genehmigt wird.»

Im Sektor Bas-Vully teilt die Gemeinde unter anderem einige Grundstücke entlang der Route de Péage und der Insstrasse von einer gemischten Zone in eine Wohnzone um. «Doch Kleingewerbe soll weiterhin möglich bleiben», betont Burnier.

Die Ortsplanung liegt bis am 3. Februar auf. Das Gemeindebüro steht an folgenden Daten für Fragen zur Verfügung: Mi., 11. Januar, Do., 19. Januar, Di., 24. Januar, jeweils von 17 Uhr bis 19.30 Uhr.

«Wir sind einverstanden, dass sich Joressens nicht ausdehnen soll. Aber die Einwohner müssen ihre Häuser renovieren können.»

Pierre-André Burnier

Syndic Mont-Vully

Ausnahme

Mont-Vully legt die Planung für die Uferzonen separat vor

Die Ortsplanung der Gemeinde Mont-Vully liegt bis am 3. Februar öffentlich auf. Anschliessend wird die Gemeinde zuerst mit den Einsprechern verhandeln und dann über die Einsprachen entscheiden. Dann wird sie das Dossier bei der kantonalen Bau- und Raumplanungsdirektion einreichen. Parallel dazu wartet bereits das nächste Projekt auf die Gemeinde. Zur Ortsplanung gehört eigentlich auch ein Richtplan für das Seeufer. «Wir konnten uns aber mit dem Kanton noch nicht auf eine neue Planung einigen.» Schliesslich habe der Kanton der Gemeinde zugestanden, die Uferplanung aus der Revision herauszulösen und separat zu erarbeiten. «So haben wir möglichst bald eine genehmigte Ortsplanung und können uns dann für eine seriöse Uferplanung genügend Zeit nehmen.» Dies im Wissen, dass die Uferplanung eng mit der Ortsplanung zusammenhängt. In der Uferplanung regelt die Gemeinde die Schutzzonen und die Bebauung entlang der Ufer des Murtensees und des Broyekanals, den geplanten Bootshafen in Sugiez sowie die Bootsplätze im Broyekanal und dem Murtensee.

sos

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