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Zwei Polizisten verletzten das Amtsgeheimnis

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Gleich zwei Freiburger Polizisten wurden kürzlich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses per Strafbefehl verurteilt. Dies teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Die beiden Fälle sind recht unterschiedlich. Im ersten Fall hat ein 57-jähriger Polizist aus dem Saanebezirk seiner Ehefrau im Zuge eines Strafverfahrens wegen eines Verkehrsunfalls eine Fotografie aus der Datenbank der Polizei zukommen lassen. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von drei Tagessätzen à 160 Franken verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Er wollte den Sohn schützen

Im zweiten Fall hat ein 52-jähriger Polizist, der ebenfalls aus dem Saanebezirk stammt, seinem tuningbegeisterten Sohn die Daten zweier Polizeikontrollen verraten, weil er ihn «schützen» wollte, wie aus dem entsprechenden Strafbefehl hervorgeht.

Für diesen Hinweis kassierte der Polizist nun eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 170 Franken mit einer Probezeit von ebenfalls zwei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken.

jcg

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