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Zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr für Gartencenter

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Rückkehr zur Normalität: Im Kanton Freiburg dürfen Gartencenter ab sofort wieder lediglich zweimal pro Jahr sonntags oder an Feiertagen geöffnet sein. Dies teilt die Sicherheits- und Justizdirektion mit. Seit Mai 2013 waren den Gartencentern sonntägliche Verkäufe erlaubt, dies aufgrund eines mehrjährigen Rechtsstreits: Verschiedene Gartencenter im Kanton hatten regelmässig sonntags geöffnet, wogegen sich die Gewerkschaften wehrten. Sie erhielten 2012 Recht vor Kantonsgericht. Dennoch hielt sich das Gartencenter Schilliger in Matran nicht an das Urteil und öffnete seinen Laden weiterhin sonntags. Die Justizdirektion konnte nicht dagegen vorgehen, da es in der Kompetenz der Gemeinde liegt, die Sonntagsverkäufe zu bewilligen. Die Direktion erlaubte deshalb allen Gartencentern im Kanton, sonntags zu öffnen.

Im Juni 2013 urteilte das Oberamt des Saanebezirks, dass Schilliger ein Gartencenter und kein Blumenladen sei und deshalb die Sonntagsverkäufe nicht gerechtfertigt seien. Gegen diesen Entscheid wehrte sich Schilliger vor Kantonsgericht. Dieses bestätigte letzten November den Entscheid des Oberamtes. Nun hat Schilliger seinen Rekurs zurückgezogen. Die Gemeinden Düdingen, Freiburg, Bulle und Matran, auf deren Gebiet sich Gartencenter befinden, müssen deshalb sicherstellen, dass die Center sonntags zu bleiben. mir

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