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Zweisprachiger Unterricht in der Volksschule

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In der Debatte des Freiburger Generalrates vom 19. September stand wohl die Aussage des Erziehungsdirektors Jean-Pierre Siggen im Mittelpunkt: «Sobald die Stadt ein konkretes Konzept einer Schule vorlegt, hinter dem die Schulleitung und die Lehrer stehen, schauen wir uns das an und werden es bewilligen, wenn es pädagogisch vertretbar ist.»

Angenommen, der Freiburger Gemeinderat würde jetzt auf das neue Postulat des Generalrates positiv reagieren und die Erziehungsdirektion tatsächlich mit einem Konzept «bedienen», wäre ein Erfolg keineswegs garantiert.

Herr Siggen und sein Mitarbeiterstab (Schulinspektorate, Abteilungsleitungen) können ein eingereichtes Projekt annehmen oder ablehnen. Das heisst nichts anderes, als dass sie dieses Projekt beurteilen. Gerade die Erziehungsdirektion sollte aber wissen, dass es für eine seriöse Beurteilung immer genaue Kriterien und möglichst auch eine Bezugsnorm braucht. In Bezug auf was soll der Freiburger Gemeinderat denn ein Konzept ausarbeiten? Gibt es bei der Erziehungsdirektion Projektbeschriebe, die heute als Bezugsnorm gelten? Dann wäre es dringend notwendig, dass Herr Siggen sie dem Freiburger Gemeinderat als Orientierungshilfe zur Verfügung stellen würde.

Kann er dies nicht, wird er seine Kriterien erst erfinden, wenn ein Konzept eingereicht worden ist. Jede Lehrperson hat aber die Pflicht, bei einer Evaluation den Lernenden die Kriterien vor der Prüfung bekannt zu geben. Wie steht es bei der Erziehungsdirektion? Bevor sich also der Freiburger Gemeinderat an seine «Prüfungsaufgabe» macht, sollte er bei Herrn Siggen die Beurteilungskriterien und ein Projektbeispiel als Bezugsnorm einholen.

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