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Zweisprachigkeit als Lippenbekenntnis?

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Zweisprachigkeit als Lippenbekenntnis?

Im Vorfeld der Staatsratswahlen musste ich mit Befremden davon Kenntnis nehmen, dass verschiedene Parteikandidaten der deutschen Sprache – gemeint ist Hochdeutsch – nicht oder nur ungenügend mächtig sind. Es ist für mich nicht logisch nachvollziehbar, weswegen Parteien derartige Personen als Volksvertreter, d. h. als solche der beiden kantonalen Sprachgruppen, aufstellen und zur Wahl empfehlen. So verstehe ich insbesondere nicht, wie sich Kandidaten, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind oder diese kaum verstehen, damit brüsten, den deutschsprachigen Sensebezirk kompetent vertreten zu wollen. Es stünde den Parteien besser an, wirkliche Volksvertreter – solche sollten sich in beiden Kantonssprachen ausdrücken können – zu benennen. Scheinbar ist aber die Zweisprachigkeit im Kanton Freiburg nur ein oberflächliches Lippenbekenntnis. Paradoxerweise verlangt man aber beispielsweise vom Logenpersonal kantonaler Behörden, dass sich dieses in beiden Sprachen ausdrücken und weiterhelfen kann, während dies von Staatsratskandidaten, die sicherlich über einen höheren Abschluss verfügen und die als Vertreter beider Sprachgruppen tätig sein wollen, nicht vorausgesetzt wird.Mein Wunsch geht dahin, dass sich zu wählende Volksvertreter darum bemühen, sich in beiden Kantonssprachen ausdrücken und den Bürgerinnen und Bürgern dienen zu können. Es wird hierbei von mir kein Perfektionismus erwartet, aber jedoch zumindest eine ausreichende Kenntnis der Sprache der jeweils anderen Gruppe. Anderenfalls muss ich davon ausgehen, dass die Parteiraison über dem Volk steht und der deutsche Sprachteil des Kantons nicht die ihm zustehende Wertschätzung seitens der Politiker erfährt. Helmut Geissler, Giffers

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