Der Staatsrat macht einen weiteren Schritt zugunsten der Zweisprachigkeit. Er sieht einen Betrag von 100 000 Franken zur Unterstützung von Initiativen von Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien und Kirchen zur Förderung der Zweisprachigkeit vor.
Dies geht aus einer entsprechenden Verordnung hervor, wie die Kantonsregierung gestern mitteilte. Gesuche sind bis zum 31. August dieses Jahres einzureichen.
Drei Mal erneuerbar
Neben den Massnahmen, die Behörden und Verwaltung ergriffen haben – namentlich denjenigen, die mit der Unterstützung des Bundes realisiert wurden – braucht es gemäss der Staatskanzlei für die Förderung der Zweisprachigkeit auch die Unterstützung von Initiativen, die von ausserhalb der Kantonsverwaltung kommen. Das sei das Ziel dieser Verordnung.
Die Finanzhilfe gilt für ein Jahr und kann grundsätzlich höchstens dreimal erneuert werden, heisst es. Sie wird vorzugsweise als Unterstützung bei der Aufnahme der Tätigkeit ausgerichtet.