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Zweite öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision Muntelier

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Die Gemeinde Muntelier legt ihre Revision der Ortsplanung zum zweiten Mal öffentlich auf. Die erste Auflage erfolgte im November 2013, inzwischen konnte die Gemeinde Einigungsverhandlungen und Absprachen mit dem Kanton führen. Der Anteil Bauzone in der Gemeinde wird mit der Revision nicht vergrössert; Einzonungen kompensiert Muntelier mit Auszonungen.

Nach der ersten Auflage waren laut dem Dossier eine Bemerkung und drei Einsprachen eingegangen. Eine Einsprache betrifft das Schlossareal: In Koordination mit Eigentümern, Gemeinde, dem Amt für Kulturgüter und dem Amt für Natur- und Landschaftsschutz soll das Areal aufgewertet und verdichtet werden. Gegenüber der ersten Auflage ist die Zone mittlerer Dichte grösser. Der Detailbebauungsplanperimeter betrifft neu die gesamte Parzelle, das Ziel ist ein Gesamtkonzept.

Bei der zweiten Einsprache geht es um eine geplante Umzonung der Gewerbezone. Um einem Konflikt mit Lärmstufen entgegenzuwirken, sieht Muntelier in dem Sektor «Dorfmatt II» neu eine Mischzone mit einem Mindestanteil von 15 Prozent für das Arbeiten vor. Auch für diese Parzelle ist ein Detailbebauungsplan nötig. Die dritte Einsprache betrifft die Spezialzone Camping Löwenberg: Damit die Camping-Betreiber ihr Restaurant erweitern können, ist im Plan neu eine bebaubare Fläche innerhalb der Schutzzone definiert. Der Abstand zum See wird eingehalten.

Weitere Änderungen zur ersten Auflage betreffen dasneue Raumplanungsgesetz desBundes. Der Ortsplan ist sowohl auf der Webseite der Gemeinde als auch bei der Gemeindeverwaltung einsehbar. Einsprachen können die Bürgerinnen und Bürger nur zu den Änderungen machen. Zur Schlussprüfung geht das Dossier nach der Auflage erneut in die Ämter des Kantons. emu

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