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Zweite Säule benötigt zusätzliche Stützen

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Gegen 22 000 Versicherte sind der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals (PKSPF) angeschlossen, rund 3,3 Milliarden Franken beträgt ihr Vermögen. Eigentlich ist die Pensionskasse kerngesund, hat einen Deckungsgrad von 77,6 Prozent und garantiert dem Staatspersonal bei der Pensionierung angemessene Leistungen.

 Aufgrund neuer Vorgaben des Bundes braucht die PKSPF nun aber zusätzliche Mittel, um die finanzielle Gesundheit der Kasse auf lange Sicht zu gewährleisten. Die Führung der Pensionskasse, bestehend aus Vertretern des Staates und des Personals, orientierte gestern an einer Pressekonferenz, wie diese Stabilisierung aussehen soll.

Opfersymmetrie

Das gestern präsentierte Projekt stützt sich auf eine Opfersymmetrie zwischen Arbeitgebern und Versicherten. Die Arbeitgeber–zu drei Vierteln der Kanton, zu einem Viertel Dritte wie Gemeinden–tragen die Hälfte bei, ebenso wie die Versicherten, gleichmässig aufgeteilt auf Beitragszahler und Rentenbezüger.

Etwas über 40 Millionen Franken werden pro Jahr zusätzlich benötigt. 15 Millionen vom Kanton, fünf Millionen von den Gemeinden (die etwa einen Teil der Lehrerlöhne bezahlen) und durchschnittlich rund 1000 Franken von jedem Versicherten. Der zusätzliche Bedarf an finanziellen Mitteln hat drei Ursachen:

• Das Bundesgesetz über berufliche Vorsorge von Ende 2010 verlangt von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen neu bis ins Jahr 2052 einen Deckungsgrad von 80 Prozent. Das bisherige Freiburger Pensionskassengesetz schrieb 70 Prozent vor, dies bei einer Staatsgarantie von 30 Prozent.

• Die höhere Lebenserwartung der Bevölkerung verschiebt den Anteil zwischen aktiv Versicherten und Rentenbezügern. Kommen heute vier Beitragszahler auf einen Bezüger, sind es in 40 Jahren 1,25 Zahlende auf einen Bezüger. «Erschwerend» kommt hinzu, dass die Lebenserwartung im öffentlichen Sektor höher ist als in der Privatwirtschaft, wie an der gestrigen Präsentation gesagt wurde.

• Das Kapital der Pensionskasse bringt eine Rendite ein, die zur Bezahlung der Renten verwendet wird. Bis 2011 durfte die Pensionskasse mit 4,5 Prozent Rendite rechnen, seit 2012 sind es 4,25 Prozent, und nach einer Neuberechnung durch die eidgenössischen Pensionskassenexperten darf die PKSPF künftig nur noch mit einem technischen Zinssatz von 3,25 Prozent kalkulieren. Würde weiter ein Satz von 4,5 Prozent gelten, erreichte die Kasse einen Deckungsgrad von über 80 Prozent. Die PKSPF legt ihr Kapital zu je einem Drittel in Immobilien, Obligationen und Ausleihungen sowie in Aktien an.

«Nahe an Beitragsprimat»

Die vorgestellten Vorschläge gehen nun in die Vernehmlassung. Wie Staatsrat Georges Godel erklärte, wird die Regierung dem Grossen Rat im Herbst eine Änderung des Freiburger Pensionskassengesetzes vorlegen, an dem vor allem der Deckungsgrad geändert wird. 96 Prozent der Versicherten unterstehen dem Pensionsplan mit Leistungsprimat (Kasten rechts). An dem wird nicht gerüttelt, so Martine Morard, Vertreterin des Staates im Pensionskassenvorstand. «Das Leistungsprimat unserer Pensionskasse bewegt sich nahe an einem Beitragsprimat.»

Versicherte werden befragt

Georges Godel erwähnte auch den Spezialfall des Polizei- und Gefängnispersonals, das im Alter von 60 Jahren in Pension gehen muss. Da wird der Staat zusätzlich Mittel in die Hand nehmen, um weniger Beitragsjahre im Vergleich zum restlichen Staatspersonal auszugleichen.

Eine separate Vernehmlassung erfolgt bei den Versicherten und den Personalverbänden. Der Vorstand verschickt den Versicherten eine Dokumentation und schlägt darin fünf Varianten vor, die eine unterschiedlich starke Gewichtung von Beitragserhöhung und Rentenbeschränkung vorsehen. Claude Schafer, Verwalter der PKSPF, betonte aber, dass die Befragung rein konsultativen Charakter habe: «Welche Variante gewählt wird, entscheidet der Vorstand der Pensionskasse.»

Teuerung wird plafoniert

Keine Wahl bleibt den Rentenbezügern. Bisher war im Pensionskassengesetz eine automatische Indexierung der Renten vorgesehen. Nun wird diese Indexierung auf 0,54 Prozent pro Jahr plafoniert. Zu einer eigentlichen Rentenkürzung kommt es aber nicht.

Wie Staatsrat Georges Godel betonte, sollen die neuen Bestimmungen 2015 in Kraft treten. Die höheren Beiträge für den Arbeitgeber und die Angestellten sollen aber aufgeschoben werden, solange die Struktur- und Sparmassnahmen des Kantons laufen. Diese Schonfrist werde aber spätestens am 1. Januar 2017 zu Ende gehen.

Personal: Lastenverteilung steht zur Debatte

D ie Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals ist rechtlich, organisatorisch und finanziell unabhängig. Neben dem Staat sind im Vorstand der Kasse auch die Staatsangestellten durch deren Dachverband Fede vertreten. Bernard Fragnière, Präsident der Fede, trägt somit zwei Hüte. «Als Mitglied des Pensionskassenvorstandes bin ich an einer gesunden finanziellen Situation interessiert», sagte er. Als Fede-Präsident aber sieht er ein Ungleichgewicht, weil heute die Arbeitgeber 58 und die Arbeitnehmer 42 Prozent der Beiträge bezahlen, der neue Finanzierungsplan aber die zusätzlichen Lasten je zur Hälfte verteilt. Weiter besteht Fragnière auf einem Ausgleich zwischen den Generationen. Bereits bezog der Verband des Personals öffentlicher Dienste Stellung: Dieser befürchtet, dass die Frühpensionierung einem Grossteil des Personals verunmöglicht wird. uh

Zahlen und Fakten

96 Prozent vom neuen Deckungsgrad betroffen

In der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals kommen drei Versicherungspläne zur Anwendung. 17328 Personen oder 96 Prozent des Versichertenbestandes unterstehen demPensionsplanmit Teilkapitalisierung. Das heisst, dass für diese ein Deckungsgrad von weniger als 100 Prozent besteht. Mit dem Bundesgesetz wird dieser auf 80 Prozent vorgeschrieben. Der Rest ist durchStaatsgarantiengesichert. 707 Personen unterstehen dem BVG-Plan mit einer Vollkapitalisierung, in der Regel Personen mit zeitlich befristeter Anstellung. Zudem gibt es den Kader-Zusatzplan, dem hauptsächlich Spitalärzte angeschlossen sind.

4929 Personen beziehen heute eineRenteder Pensionskasse des Staatspersonals. DerBeitragssatzbeträgt 22,5 Prozent des versicherten Lohns: 9,5 Prozent zulasten des Versicherten, 13 Prozent zulasten des Arbeitgebers. DasVermögender Pensionskasse beträgt 3,28 Milliarden Franken. Der aktuelleDeckungsgradbeträgt 77,6 Prozent. Seit 2008 variierte dieser Wert zwischen 75,1 und 81,1 Prozent. Bis 2011 basierte der Deckungsgrad auf einer Rendite von 4,5 Prozent, seit 2012 sind es 4,25 Prozent, und ab 2015 darf die Kasse noch mit 3,25 Prozent rechnen. Anders gesagt: Bei einer Senkung destechnischen Zinssatzesvon 4,5 auf 3,25 Prozent steigt pro Franken bezogener Rente der Bedarf an Kapital um 2.07 Franken. Ähnlich bei derLebenserwartung:Statt 82,3 Jahren für Männer und 86,8 Jahren für Frauen wird neu mit 85,1 Jahren für Männer und 87,9 Jahren für Frauen gerechnet. Pro Franken Rente steigt so das nötige Kapital von 13.27 auf 14.50 Franken.uh

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