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Zweiter Anlauf

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Landwirtschaftsgesetz vor dem Grossen Rat

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Die parlamentarische Kommission unter dem Präsidium von FDP-Grossrat Jacques Bourgeois, Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes, wartete in der Juni-Session mit einer Reihe von Änderungsanträgen auf. Der Grosse Rat war aber davon wenig begeistert. «Deren finanziellen Auswirkungen sind unbekannt», betonte etwa der FDP-Sprecher Denis Boivin. Für den CVP-Sprecher Jean-Louis Romanens waren die Anträge auch unklar formuliert. Mit 81 zu 30 Stimmen wurde der Entwurf nach der Eintretensdebatte an die Kommission zurückgewiesen.

Bemerkungen berücksichtigt

«Wir haben die Bemerkungen des Grossen Rates berücksichtigt», hält nun Jacques Bourgeois gegenüber den FN vor der ersten Gesetzeslesung fest. Nicht berücksichtigt wurde allerdings, was der Grosse Rat schon früher beschlossen hat, z. B. die Erhöhung des Landwirtschaftsfonds auf 40 Millionen Franken. Hingegen hat sich die Kommission dem Antrag des Staatsrates angeschlossen, dass die Zinsen der gewährten Darlehen in die allgemeine Staatskasse fliessen sollen. Im Juni wollte die Kommission noch, dass diese Zinsen der Speisung des Fonds dienen.Verzichtet hat die Kommission auch auf den Antrag, dass der Staat als Finanzhilfe jährlich einen Pauschalbetrag gewährt, der dem Tätigkeitsplan der Vierjahresagrarpolitik entspricht. Laut Jacques Bourgeois wurde die staatliche Unterstützung allgemeiner formuliert. So beantragt die Kommission, dass der Staatsrat u. a. folgende Befugnisse hat: «Er legt für einen Zeitraum von jeweils vier Jahren die allgemeinen agrarpolitischen Ziele fest, insbesondere diejenigen zur Förderung der Agrarprodukte, setzt die Prioritäten, beschafft die voraussichtlichen Mittel und Ressourcen für die Umsetzung der gesetzlichen Massnahmen und legt für jeden Zeitraum einen Lagebericht vor.»Zu reden geben wird im Grossen Rat laut Jacques Bourgeois die Gentechnik.

Gesetzgebung über den Staatsrat wird der Verfassung angepasst

Der Grosse Rat wird in der September-Session ebenfalls das Gesetz über den Staatsrat an die neue Verfassung anpassen. So muss der Staatsrat laut Entwurf in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht vor allem auch über den Stand des Legislaturprogrammes Auskunft geben. Revidiert wird zudem die Unvereinbarkeitsregelung für die Mitglieder des Staatsrates. So kann ein Staatsrat künftig nicht mehr gleichzeitig im Bundesparlament sitzen.

Rechtliche Basis für die Volksmotion

Der Grosse Rat wird in dieser Session ebenfalls das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte und jenes über das Petitionsrecht revidieren. Bekanntlich können laut Kantonsverfassung 300 Personen eine Volksmotion einreichen, die dann im Kantonsparlament wie eine Motion eines Grossrats behandelt wird. Im Gesetz werden nun die Modalitäten festgehalten. Bisher wurden zwei Volksmotionen eingereicht (Turnstunden und Agglomeration).Im gleichen Gesetz wird ebenfalls die Ausübung des Referendumsrechts auf Gemeindeebene geregelt.Auf der Traktandenliste der September-Session, die am Freitag, 9. September, zu Ende geht, steht auch eine Reihe von Berichten, Postulaten und Motionen. Zudem wird die zweite Lesung des Gesetzes über den Grossen Rat und über die Gerichtorganisation (Friedensgerichte) vorgenommen. Schliesslich wird am Mittwoch während der Pause das Erinnerungsfoto zum Ende der Legislaturperiode geschossen.

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