Bern Das Bundesamt für Raumplanung (ARE) hat die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung von Gemeinden, die trotz 20-Prozent-Anteil neue Zweitwohnungen bewilligen, in den ersten Entwurf der Verordnung aufgenommen. Die Frage hat durchaus Brisanz. Insbesondere deshalb, weil zwischen dem Bund und einigen Bergkantonen widersprüchliche Auffassungen bezüglich der Auslegung der Übergangsbestimmungen herrschen. Laut ARE-Vizedirektor Stephan Scheidegger müssten jedoch erst alle Rechtsunsicherheiten behoben werden.sda
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