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Zwölf Jahre Haft für mutmasslichen Serien-Brandstifter der Broye verlangt

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Dass der mutmassliche Brandstifter der Broye eine Therapie benötigt, war während der Gerichtsverhandlung unbestritten. Uneinigkeit herrschte bei der Frage, auf welche Weise diese stattfinden soll.

Starke Worte wählte Raphaël Bourquin, stellvertretender Generalstaatsanwalt, als er am Mittwoch über den mutmasslichen Serien-Brandstifter der Broye sprach. «Er ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Wenn er genau so wieder aus dem Gefängnis kommt, ist die Katastrophe quasi vorprogrammiert.» Der 25-Jährige wolle sich seiner Probleme nicht bewusst werden. Eine ambulante Therapie sei unnütz. Helfen könne nur eine stationäre Behandlung. Zudem verlangte Bourquin am zweiten Verhandlungstag eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.

Angesichts der Schwere der Taten von Avenches, Payerne, Dompierre, Saint-Aubin und Domdidier im Sommer 2017, der traumatischen Erlebnisse für die Betroffenen und der materiellen Schäden, welche im Millionenbereich lägen, könnte er auch eine Gefängnisstrafe von mehr als 20 Jahren verlangen. Doch die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten wirke sich strafmildernd aus, so der stellvertretende Generalstaatsanwalt.

Die Vorgeschichte des Mannes hingegen sei ein erschwerender Umstand. Bereits im Kinder- und Jugendalter war dieser im Zusammenhang mit dem Feuer aufgefallen. Als Neunjähriger hatte er eine Mülltonne in Brand gesetzt und dasselbe mit einem Gasbehälter versucht. Daraufhin machte er Therapien. «Er hatte die Schlüssel, um seinen Drang zu bändigen oder rechtzeitig wieder Hilfe zu holen, wenn er merken sollte, dass er es nicht mehr schafft», sagte Bourquin. «Heute hat er keine Entschuldigung mehr für sein Verhalten.»

Geständnis, wenn kein Ausweg

Dass der Mann die Schuld für die rund ein Dutzend Brände, mit Ausnahme einer Tat, von sich weist, verwundert den stellvertretenden Generalstaatsanwalt nicht. «Auch dieses eine Feuer hatte er nicht sofort zugegeben», rief er dem Gericht des Broyebezirks unter der Leitung des Präsidenten Jean-Benoît Meuwly in Erinnerung. Es habe umfangreiche Ermittlungen gebraucht, und der Beschuldigte habe sich zunehmend in Widersprüchen verstrickt, bis er den einen Brand gestanden habe. «Das Geständnis kommt erst, wenn er keine andere Möglichkeit mehr hat. Deshalb streitet er die anderen Taten ab.»

Das Motiv des Beschuldigten bleibt ungeklärt. An der zweitägigen Gerichtsverhandlung sagte er dazu nichts, weshalb der stellvertretende Generalstaatsanwalt feststellte:

Das Warum hätte ich gerne gewusst.

Zweifel an Beweismitteln

Dass er seine Aussagen häufig geändert habe, mache ihren Mandaten zum idealen Schuldigen, sagte seine Verteidigerin Marlène Jacquey:

Seine Schuld ist nicht so eindeutig.

In ihrem Plädoyer streute sie Zweifel an der Beweiskraft der Ermittlungsergebnisse.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten nachgewiesen, dass die Angaben des Beschuldigten zu seinen Aufenthaltsorten und Aktivitäten nicht stimmten. Während einiger Brände will der Angeklagte geschlafen oder sich in einer Bar aufgehalten haben. Die Daten einer Gesundheits-App auf seinem Smartphone zeigten jedoch an, dass er zu den Tatzeitpunkten zu Fuss oder per Velo unterwegs war. Die Verbindungen des Smartphones mit Mobilfunkmasten, die Aufnahmen von Überwachungskameras und Aussagen von diversen Personen waren weitere Beweiselemente.

Gute Planung passt nicht

Die in der App ausgewiesenen Distanzen würden nicht zu den tatsächlichen Entfernungen zwischen den Tatorten der Brandserie passen, so die Verteidigerin. Sie stellte in den Raum, dass jemand bislang Unbekanntes die Taten begangen haben könnte. So seien an einem Brandort zwei unbekannte Autos gesehen worden. Zu einem anderen Brandort im Keller eines Wohnhauses habe nahezu jeder Zugang gehabt, weil die Haustür fast immer offen gestanden sei. Ein Busfahrer habe in einer Tatnacht eine Person mit einem E-Bike in heller Lackierung gekreuzt. Das E-Bike ihres Mandanten sei jedoch schwarz. In einer anderen Tatnacht wiederum waren in kurzen Zeitabständen ein Dutzend Brände gelegt worden. Dafür benötige es eine gute Planung. «So etwas passt nicht zum Beschuldigten.» Dieser sei damals betrunken gewesen und habe laut psychiatrischen Gutachten einen niedrigeren Intelligenzquotienten.

Die Anwältin plädierte für eine ambulante Therapie, um so die berufliche und soziale Integration des Beschuldigten nicht zu gefährden. Dass eine Therapie notwendig ist, war demnach unbestritten.

Laut dem Gutachten einer Psychiaterin, die vor Gericht aussagte, ist der Beschuldigte kein Pyromane, sondern kann nicht mit Druck umgehen. Kleine Konflikte und Stressfaktoren, wie sie für die meisten alltäglich sind, würden dem Beschuldigten Schwierigkeiten bereiten. «Er ist wie eine Dampfmaschine und hat nicht viele Möglichkeiten, Druck abzulassen.» Wenn ein Tropfen das Fass zum Überlaufen bringt, komme es zur Tat. Sie sprach sich für eine stationäre Therapie aus, die dem Angeklagten unter anderem Strategien zum Umgang mit Stressfaktoren vermitteln soll.

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