«Der Angeklagte hat absichtlich, bewusst und willentlich gehandelt»: Dies sagte Richterin Frédérique Bütikofer Repond gestern bei der Urteilseröffnung des Strafgerichts des Greyerzbezirks. Der Mann, der im Streit auf die Türe seines Vermieters geschossen und diesen dabei getötet hat, muss für zwölf Jahre ins Gefängnis und den Kindern des Opfers 160 000 Franken Genugtuung zahlen. Der Verteidiger, der auf fahrlässige Tötung plädiert hatte, entscheidet nächste Woche zusammen mit seinem Mandanten, ob er Rekurs einreichen wird. njb
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