Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Zwölf Jahre Haft für tödlichen Schuss auf Türe

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 «Der Angeklagte hat absichtlich, bewusst und willentlich gehandelt»: Dies sagte Richterin Frédérique Bütikofer Repond gestern bei der Urteilseröffnung des Strafgerichts des Greyerzbezirks. Der Mann, der im Streit auf die Türe seines Vermieters geschossen und diesen dabei getötet hat, muss für zwölf Jahre ins Gefängnis und den Kindern des Opfers 160 000 Franken Genugtuung zahlen. Der Verteidiger, der auf fahrlässige Tötung plädiert hatte, entscheidet nächste Woche zusammen mit seinem Mandanten, ob er Rekurs einreichen wird. njb

Bericht Seite 3

Meistgelesen

Mehr zum Thema