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Verfassungsrat: Erste Sitzung findet statt

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Bekanntlich hat Maria Theresia Zur-rên-Krummenacher von der Lebendigen Demokratie beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Verfassungsratswahlen eingereicht. Sie verlangt die Annullierung der Wahlen, weil es der Staatsrat unterlassen hat, dem Wahlmaterial eine offizielle Wahlanleitung beizufügen. Deshalb sei der freie Wille des Stimmbürgers nicht zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck gebracht worden.

Maria Theresia Zurrên stellte gleichzeitig das Gesuch, ihrer Beschwerde sei aufschiebende Wirkung beizulegen, damit der am 12. März 2000 gewählte Verfassungsrat ab sofort keine weiteren vorbereitenden Handlungen mehr vornehme und insbesondere die auf den 30. Mai 2000 angesetzte erste Sitzung abgesagt werde. Das Bundesgericht hat nun aber diese aufschiebende Wirkung nicht gewährt. Es hat das Gesuch u.a. abgewiesen, weil die Beschwerdeführerin nicht dargelegt hat, welcher nicht wieder gutzumachender Nachteil ihr bei einer Verweigerung der aufschiebenden Wirkung entstehen könnte.

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